3 Jahre Schufa-Eintrag nach erteilter Restschuldbefreiung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Pieperjohanns,
durch die Wirtschaftskrise 2008 (längere Kurzarbeit meines Lebensgefährten, gekaufte Immobilie musste zum geringen Preis veräußert werden, Kinder sind im Studium u. werden noch unterstützt) hat uns unser Anwalt in 2010 zur Privatinsolvenz geraten.
Besteht die Möglichkeit der Löschung des Eintrages, anstatt nur des Erledigungsvermerks, bei der Schufa?
Meine Privatinsolvenz endete ein paar Monate vorzeitig, da die Schulden vollständig getilgt wurden, im November 2016. Eine Rückzahlung von 1.700,00Euro an mich wurde von meinem Insolvenzverwalter vorgenommen. Die Insolvenz hätte also schon 2-3 Monate früher geendet. Vom zuständigen Amtsgericht wurde mit die Restschuldbefreiung sofort erteilt. Allerdings habe ich die Sachbearbeiterin vom Amtsgericht gefragt, von welcher Restschuld sie mich den befreit hätten. Sie hat mir geantwortet, dass es für Fälle, in denen die Schulden vollständig getilgt seien, noch keine Vorgehensweise beim Amtsgericht gäbe, da dies nur in sehr, sehr selten der Fall wäre.
Also habe ich der Schufa meine Unterlagen bzgl. der Restschuldbefreiung u. der vollständig getilgten Schulden gesendet. Nach tel. Anfrage bei der Schufa, sagte man mir, dass man auch bei mir nur den Erledigt-Vermerk setzen könnte u. die 3 Jahre eingehalten werden müssten. Danach würde erst die Löschung erfolgen.
Ich befinde mich jetzt im 58. Lebensjahr u. es gibt einige gesundheitliche Maßnahmen, die ich durchführen muss und durchführen möchte. Auch meine Bausparverträge kann ich nicht vollumfänglich nutzen, da ja wohl das zinsgünstige Bauspardarlehen genauso wie ein normaler Kredit geprüft wird. Also keine Kreditwürdigkeit.
Ich bin schon mein ganzes Leben ganztags berufstätig und noch niemandem Geld schuldig geblieben. Gibt es wirklich keine Möglichkeit der vorzeitigen Löschung der Schufa-Einträge?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns
Sehr geehrter Kunde,
leider kann ich Ihnen keine gute Nachrichten geben. Die SCHUFA bringt die Einträge über eine erteilte Restschuldbefreiung grundsätzlich erst nach drei Jahren zur Löschung.
Selbst in einem Fall wie Ihrem wird nicht vom roten Regelbuch abgewichen. RSB-Erteilung ist RSB-Erteilung. Das das bei einer so positiven Entwicklung Ihres Zahlungsverhaltens unsinnig ist, darüber müssen wir nicht reden. Dennoch kann man die SCHUFA in solchen Sachen schlecht zwingen.
Ich kann versuchen , mit der SCHUFA zu reden, da sich manchmal der Brief vom Anwalt lohnt. Aber versprechen kann und werde ich nichts.
Wenn Sie weitere Hilfe von mir in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich gerne hier mit einem Kommentar und wir besprechen das weitere Vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Pieperjohanns
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