Zweite Frage an Herrn RA Herstenberg; Remonstration abgelehnt
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Hesterberg,
vielen Dank für die gute erste Auskunft!!!!
Leider wurde die Remonstration von der deutschen Botschaft in Ankara am 23.09.20 abgelehnt!
Wie sie empfohlen haben, muss jetzt innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden.
Folgende Fragen sind dabei von besonderem Interesse:
- Wie lange dauert in aller Regel der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht Berlin
bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung?
- Wie sind nach Ihrer Einschätzung die Chancen den Prozess zu gewinnen?
(sachliche Gründe lagen nicht vor, die Botschaft bezweifelt das Frau Shoja in dem
ihr angebotenen Ausbildungsplatz auch tatsächlich arbeitet - dieses stellt die
Botschaft in Frage!!!)
- Mit welchen Kosten (Anwalt und Gericht) ist insgesamt zu rechnen?
- Frau Sheyda Shoja hat die iranische Staatsangehörigkeit und ist seit 7
Monaten in der Türkei (Ankara). Aus diesem Grund ist auch die deutsche
Botschaft in Ankara für sie zuständig. Ist es notwendig, dass sie in Ankara
bleibt oder kann sie auch für die Zeit der Klage zurück in den Iran gehen?
- Ist es erforderlich einen Anwalt Vorort (Türkei/ Iran) zu beauftragen der dann in
Kooperation mit einem deutschen Anwalt, der in Berlin ein Zulassung hat steht oder
kann sie auch direkt einen Anwalt in Deutschland/ Berlin beauftragen?
Sie kann natürlich nicht zur Unterschrift nach Berlin kommen!
-Können Sie mir/uns einen Anwalt in Frankfurt/ Berlin/ Ankara empfehlen?
Vielen Dank für Ihre Mühe
MfG S. H.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
- Leider ist die Verfahrensdauer mindestens ein Jahr, selten kürzer - das gilt bundesweit.
Ein Eilverfahren ist zu meinem Bedauern nicht möglich, das hat die Rechtsprechung ausgeschlossen.
Ggf. wäre somit ein Neuantrag schneller.
- ich meine, dass sich das gemäß meiner bisherigen Beratung durchsetzen lassen kann;
- die Kosten belaufen sich wie folgt:
Die Anwaltskosten betragen 925,23 € und die Gerichtskosten 438,- € im Normalfall.
- das kann ich leider nicht genau sagen, aber jedenfalls nach den Informationen des Auswärtigen Amtes gilt:
"Bei Einreise über den internationalen Flughafen Teherans (IKA) müssen alle Reisenden eine Erklärung (Formblatt der Fluggesellschaft) sowie ein Gesundheitsattest in englischer Sprache einschließlich eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisses vorlegen, das bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein darf und von einem im Herkunftsland vom Gesundheitsministerium zugelassenen Arzt/Labor ausgestellt ist. Ohne dieses Attest ist eine Einreise für Ausländer nicht möglich. Deutsch-iranische Doppelstaater ohne Attest werden auf eigene Kosten in eine 14-tägige staatliche Quarantäne verbracht. Alle Reisenden werden bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden befragt und durch einen Desinfektionstunnel geschleust. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden ärztlich untersucht. Positiv auf COVID-19 getestete Passagiere werden in ein Krankenhaus in Teheran oder andere Isolationsstationen verbracht. Deutsch-iranische Doppelstaater können sich stattdessen schriftlich einer häuslichen Quarantäne unterwerfen. Das Prozedere kann sich kurzfristig ändern."
Es wäre aber besser, in der Türkei zu bleiben, nach meiner Ansicht.
- https://www.anwalt.de/verzeichnis/rechtsanwaelte.php?stadt=Frankfurt_am_Main&rechtsgebiet=Auslaenderrecht_und_Asylrecht&cityid=12849
Dort finden Sie einen Anwalt in Frankfurt oder hier in Berlin:
https://www.anwalt.de/verzeichnis/rechtsanwaelte.php?stadt=Berlin&rechtsgebiet=Auslaenderrecht_und_Asylrecht&cityid=7924
Ein Anwalt im Iran ist meines Erachtens nach nicht notwendig, da es allein um die Einreise nach Deutschland geht.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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