Zuordnung Kapitalerträge
Fragestellung
Kann ein gemeinsam veranlagtes Ehepaar (Zugewinngemeinschaft) die Zinseinkünfte auf seinen Gemeinschaftskonten in der Steuererklärung in einem beliebigen Verhältnis aufteilen?
Von einem diesbezüglichen "Dispositionsrecht" habe ich gelesen, aber was bedeutet in diesem Zusammenhang "steuerrechtlich" im folgenden Satz:
"Sofern und soweit Ehegatten steuerrechtlich ein Dispositionsrecht hinsichtlich der Zuordnung der Einkünfte eingeräumt ist, gilt diese Zurechnung dann aber auch auf jeden Fall ..."
(aus einem Rundschreiben der GKV vom 24.10.2008)
Wann und von wodurch wird das Dispositionrecht eingeräumt, wann versagt?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Grundsätzlich bezieht jeder Ehegatte bei der Zugewinngemeinschaft als auch bei Gütertrennung die Nutzung seines Vermögens selbst ( § 1363 BGB ).
Gemäß EStR 26, Abs.5 sind gemeinsame Zinseinkünfte der Ehegatten, falls keine andere Aufteilung in Betracht kommt, jedem Ehegatten zur Hälfte zuzurechnen.
Wenn Sie dem Finanzamt schlüssig erklären können, dass die Zinsen z.B. zu 80 % aus Ihrem und nur zu 20 % aus dem Vermögen Ihrer Ehefrau stammen, wäre eine solche Aufteilung ( Dispositionsrecht ) möglich.
Eine freie willkürliche Disposition kommt keinesfalls in Frage!
Demzufolge kann ein steuerrechtliches Dispositionsrecht ausschließlich von der Finanzverwaltung gewährt oder versagt werden.
Hinsichtlich des Sparerfreibetrages können Sie den bei einem Ehegatten nicht ausgenutzten Teil des Freibetrages auf den anderen Ehegatten bei der Einkommensteuererklärung übertragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater
Sie haben eine Frage zu Ihrer Einkommenssteuererklärung?
Schildern Sie Ihren Fall und erhalten Sie von unseren Steuerberatern kostenlos und unverbindlich Angebote zur Lösung Ihres Falles!
Nach dem Einstellen Ihrer Frage erhalten Sie individuelle Preisangebote unserer Experten, aus welchen Sie einfach das für Sie passende Angebot auswählen können!
Hier kostenlos und unverbindlich Angebote einholen!
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Antwort des Experten: Herzlichen Dank für Ihre Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk