Zukünftige Erbschaft von Tante
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Tante hat eine Immobilie in der sie selbst wohnt. Da, außer meiner Mutter, welche auf den Erbanspruch verzichten würde, keine sonstigen Erben vorhanden sind, wäre ich als Neffe der Alleinerbe.
Meine Frage ist nun folgende:
Als Neffe hätte ich einen Erbschaftssteuerfreibetrag von 20000€ und wäre in der höchsten Steuerklasse eingestuft.
Welche Möglichkeiten eines steuergünstigeren Weges gibt es?
Zur Situation:
Meine Tante ist 83 Jahre alt ( und bezieht eine Beamtenpension meines verstorben Onkels ) und wäre bezüglich einer steueroptimierten Gestaltung vollkommen flexibel.
Ich bin 49 Jahre alt, verheiratet ( 2 minderjährige Kinder ) und in einem Angestelltenverhältnis, gründe gerade aber zusätzlich noch eine UG:
Den Verkehrswert der Immobilie würde ich selbst mit ca. 250000€ einschätzen.
Für ein Angebot wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
SB
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Sollte Ihre Mutter nicht bereits notariell auf ihren Erbteil verzichtet habe, wäre folgende Möglichkeit gegeben:
So könnte Ihre Mutter als Alleinerbin das Erbe zunächst antreten und Ihnen dann diesbezüglich eine Schenkung unterbreiten, die Sie steuervergünstigt annehmen könnten.
Denn ist es richtig, dass man als Neffen nicht den Steuerfreibetrag hat, den man als direkten Abkömmling in Bezug auf einen Elternteil hat.
Zwar würden nochmals Notarkosten entstehen, was die Schenkung betrifft, aber das fällt dabei nicht so stark ins Gewicht wie der Unterschied beim Steuerfreibetrag. Denn bei Schenkungen Ihrer Mutter haben Sie einen Steuerfreibetrag von aktuell 400.000 €.
Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen gerne die Notarkosten, die hier für die Schenkung anfallen, ausrechnen. Sagen Sie einfach jederzeit Bescheid.
Eine andere Lösung wäre folgende:
Ihrer Tante könnte ein Testament oder eine Schenkung zu Ihren Gunsten machen und Ihrer Mutter als Alleinerbin mit einbeziehen beziehungsweise dann den Pflichtteil Ihrer Mutter regeln. Zudem könnte Ihre Mutter alternativ auf ihren Erbteil und Pflichtteil notariell verzichten.
Dazu sind aber jeweils mehrere Schritte notwendig und das ist meines Erachtens nach auch nicht kostensparend, im Gegenteil. Es bietet sich daher die oben von mir genannte Lösung an.
So wie ich Sie verstehe, sind sowohl Ihre Mutter als auch Ihre Tante flexibel, was die Lösung betrifft.
Eine dritte und letzte Möglichkeit wäre, dass im Wege der Vererbung aus dem Restvermögen Ihrer Tante die Ihnen entstehende Schenkungsteuer beziehungsweise Erbschaftssteuer voll und ganz erstattet wird, weil Sie nur einen Freibetrag von 20.000 € haben, wenn Sie von Ihrer Tante direkt erben, da Ihre Mutter das Erbe ausschlagen soll.
Auch das halte ich für umständlich und nicht gewinnbringend.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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Sie erhalten gleich meine Antwort. Mir fehlen noch die Angaben zu Ihrer Rechtschutzversicherung, aber ich möchte auf eines hinweisen:
In aller Regel sind familien- und Erbrechtssachen von jeglichem Versicherungsschutz ausgenommen. Wenn ich dennoch bei Ihrer Versicherung diesbezüglich anfragen soll, geben Sie mir einfach kurz Bescheid, dann mache ich das natürlich gerne.
Mit freundlichen Grüßen Daniel Hesterberg Rechtsanwalt
besten Dank für Ihre Antworten. Sollte meine Mutter jedoch vor meiner Tante ableben so wäre das von Ihnen angegeben Erbschafts- Schenkungsmodell hinfällig. Sehen Sie dann noch eine weitere steuersparende Option?
Besten Dank und viele Grüße
SSascha Baum
ich antworte Ihnen wie folgt:
Gut, dann sollte jetzt am besten schnell gehandelt werden, denn außer diesen bis auf die Testamentslösung funktionieren nur die weiteren genannten Möglichkeiten - andere Möglichkeiten zur Kostenersparnis sehe ich leider nicht.
"Ihrer Tante könnte ein Testament [das ginge nicht mehr in dem Fall des Vorversterbens] oder eine Schenkung zu Ihren Gunsten machen und Ihrer Mutter als Alleinerbin mit einbeziehen beziehungsweise dann den Pflichtteil Ihrer Mutter regeln. Zudem könnte Ihre Mutter alternativ auf ihren Erbteil und Pflichtteil notariell verzichten."
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt