Zivilrecht / Privatkauf, Ware nicht erhalten
Fragestellung
Guten Tag,
ich erbitte eine juristische Einschätzung zu folgender Situation :
- am 3.1.19 Ware bei einem Privatkauf Ware online in Deutschland erworben und am gleichen Tag mit Paypal bezahlt (nicht über Ebay)
- Sendung wurde lt. Verkäufer angeblich als unversichertes Päckchen verschickt (obwohl Warenwert 130 Euro)
- Ware kam bis heute nicht an
- einige Tage nach dem Kauf unterlief mir ein Fehler, ich nahm in der Firma eine Sendung an (hatte meine Arbeitsadresse als Anschrift angegeben), die ich erst für meine hielt und bestätigte dem Verkäufer vorschnell den Erhalt der Ware. 2 Stunden später fiel mir beim Öffnen der Sendung erst auf, dass ich tatsächlich das Paket eines Kollegen geöffnet hatte und widerrief meine Aussage beim Verkäufer
- ich hatte zeitgleich am 3./4.Januar 2 Sendungen online erworben
- in der Zeit, in der ich mit dem fraglichen Verkäufer wegen der Ware in Kontakt stand, war noch eine zweite Sendung an mich unterwegs. Ich erhielt eine Abholnachricht von DHL, die ich zunächst auf die "verlorene" Ware des einen Verkäufers bezog. Ich war 2mal im DHLshop und erhielt keine Ware. Dann wurde mir einige Tage später eine Sendung zugestellt, es war der andere Kauf (aus dem Ausland). Von der Ware aus Deutschland noch immer keine Spur.
- auf meine Nachfrage nach dem Einlieferbeleg erhielt ich nur die Antwort, diesen könne er nicht mehr präsentieren
Aufgrund dieser Situation habe ich jetzt die Befürchtung, dass der Versender meine Ware nie zum Versand gebracht hat und mich um den Kaufbetrag geprellt haben könnte.
Wie sehen meine Chancen aus, den Kaufbetrag von ihm zurückzuerhalten ? Vielleicht könnte ein Anwaltsschreiben die Sache klären ? Ich habe den Zahlungsbeleg und die gesamte Korrespondenz mit dem Verkäufer archiviert.
Besten Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen,
A. D.
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Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Knackpunkt ist, dass es ein Privatverkauf ist. Da trägt der Käufer das Transportrisiko. Wenn also die Ware auf dem Transportwege verloren ging, können Sie sich nur an DHL wenden. Allerdings muß der Verkäufer beweisen, dass er die Ware tatsächlich losgeschickt hat. Kann er das nicht, haben Sie entweder Anspruch auf eine identische Ware oder können nach erfolgloser Fristsetzung den Rücktritt erklären und den Kaufpreis zurückverlangen.
Da der Verkäufer den Einlieferbeleg nicht präsentieren kann, haben Sie gute Chancen. Allerdings kann es passieren, dass der Verkäufer plötzlich einen Zeugen für die Einlieferung präsentiert. Dann haben Sie schlechte Karten und müssen sich an DHL wenden. Gegenüber DHL müßten Sie den Wert der Ware beweisen.
Ein Anwaltsschreiben wäre nur NACH erfolgloser Fristsetzung hilfreich, da der Verkäufer erst dann in Verzug ist.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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