Zivil Recht - aufhollen
Fragestellung
Sehr geehrte Herr Anwalt, mein Name ist Cezarina Cojocaru . Ich habe in 2014 in Hopsten 48496, ein Hotel gekauft von eine Chinesische Bürgerrin . Ich habe viel Geld in Reparatur investiert und dann ganzes Hotel und Restaurant eingerichtet. Nach ein paar Monate nach dem Kauf Hat sie sich entschieden mich zu verkalgen und das Objekt zurück zu verlangen. das Gerricht hat entschieden die Vertrag als nichtig zu erklären weil ich habe nebenbei auch ein Pacht vertrag unterschrieben.
Mein Problem ist jetzt das die Verkäuferin hat mir jetzt ein frist bis 31.10.2017 gesezt um die ruckabwikelung des Vertrages zu unterschreiben, aber sie Möchte nicht meine Investition zurück zahlen und auch meine ganzes Inventar nicht zurück geben. Sie droht jetzt mit eine neue Klage wenn ich nich bist zum Frist Datum nicht unterschreiben will. Aber ich weiss dass sie möchte schnell verkaufen und dann wieder nach China verschwinden. dann habe ich keine Chance mehr etwas zurück zu auzuhollen. Was soll ich tun? Bitte helfen sie mich.
MfG Cezarina Cojocaru.
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Antwort von Rechtsanwalt Tim Greenawalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen verbindlich wie folgt beantworten möchte:
Gemäß § 812 BGB sind bei einem nichtigen Vertrag die beiderseitigen Leistungen herauszugeben. Dabei erfolgt die Rückgabe grundsätzlich Zug um Zug (§§ 273, 274 BGB). Sie müssen also das Grundstück (bzw. die Auflassungsvormerkung), dies aber nur wenn Sie im Gegenzug Ihre Investitionen zurückerhalten.
Insbesondere sollten Sie nichts unterschreiben, bevor Sie nicht rechtssicher Ihre Investitionen zurückerhalten haben. Die Verkäuferin kann Sie nicht auf Unterschrift eines Dokuments verklagen, wenn hierfür kein bestimmter Grund ersichtlich ist.
Für eine detaillierte Beratung stehe ich Ihnen gerne unter den folgenden Kontaktdaten zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
RA Dr. Tim Greenawalt
--
Dr. Tim B. Greenawalt
Rechtsanwalt
Prinzenweg 1
D-82319 Starnberg
Germany
Tel. +49/160/96631245
Fax. +49/321/28342227
tg@greenawalt.de
www.greenawalt.de
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