zeitlich begrenztes Personal wird benötigt
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Park ,
da Sie meine letzte Frage genau und zu meiner Zufriedenheit beantworten konnten wende ich micht mit einem anderen Anliegen an Sie und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.
In meiner Firma (eine Import GmbH) wird sehr oft zeitlich begrenztes Personal zum abladen der Schiffscontainer benötigt (lediglich für ein paar Stunden - ca. 6-8 Stunden) und manchmal für größere Umbauarbeiten im Lager auch Personal für 2-3 Wochen benötigt. Mein eigenes festangestelltes Personal möchte ich in Zukunft für diese Arbeiten nicht mehr einspannen, da das Tagesgeschäft an machen Tagen darunter leidet.
Meine Frage ist: Welche Möglichkeiten hat eine GmbH um zeitlich begrenztes Personal für ein paar Stunden und/oder für ein paar (1-3) Wochen abzurechnen bzw. gibt es diese Möglichkeit überhaupt und wie wird solches Personal angemeldet ? Wie ist hier die steuerrechtliche und arbeitsrechtliche Lage ? (Steuern, Abgaben Sozialversicherung, Stundenlohn .....etc)
Ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können und freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Ijaz Yousaf
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Antwort von Rechtsanwalt Alexander Park
Guten Abend Herr Yousaf,
schön von Ihnen zu hören, gerne beantworte ich Ihnen auch diese Frage.
1. Organisatorisch einfach würde sich die ganze Angelegenheit über eine Leiharbeitsfirma regeln. Die Arbeitnehmer sind dort angestellt, angemeldet, alle Sozialabgaben werden abgeführt etc.
Über einen vertrag mit der Leiharbeitsfirma würden die Arbeitnehmer dann kurzfristig zu Ihnen kommen, Sie hätten hier ein leicht planbares und gut einzusetzendes Instrument an der Hand.
2. Denkbar wäre auch hier Arbeitnehmer kurzfristig und kurzzeitig einzustellen. Aus § 14 TzBfG können Sie Arbeitnehmer auch mit befristeten Verträgen einstellen und eine Befristung mit dem vorübergehenden bedarf an Arbeitsleistung begründen.
Sie würden die Arbeitnehmer dann aber selber an- und abmelden müssen, Steuern und Sozialabgaben abführen müssen etc. Dies wäre ein nicht zu unterschätzender administrativer Aufwand.
Man könnte die Stunden im Monat auch hochrechnen, ggf. lohnt es sich die Arbeitskräfte über einen Minijob einzustellen, dann müsste man Sie nicht immer an- und abmelden.
Bzgl. des Stundenlohns wäre hier der Mindestlohn zu beachten.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park
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