Wohnungsvermietung in Polen. Steuern.
Fragestellung
Ser geehrte Damen und Herren,
Ich möchte in Polen eine Eigentumswohnung kaufen und diese an meine Eltern vermieten.
Wenn ich die Miete in Polen versteuere, muss ich dann die Einnahmen in Deutschland bei meiner Steuererklärung gar nicht mehr angeben, ich muss die Wohnung auch gar nicht mehr angeben- so wurde es mir gesagt. Können Sie es bestätigen?
Würde sich jemand finden, der sich sogar mit der Mietbesteuerung in Polen auskennt? Sind pauschale 8,5 % von Mieteinnahmen noch der akutelle Stand?
Danke für Ihre Antwort.
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Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Da Sie als Vermieter gegenüber Ihren Eltern auftreten, werden Ihnen die Mieteinnahmen nach den Grundzügen des deutschen Steuerrechts zugerechnet.
Auf der Grundlage des zwischen Deutschland und Polen bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens sind diese Mieteinnahmen in Polen zu versteuern, in Deutschland sind diese steuerfrei.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gilt der sog. Progressionsvorbehalt nicht für Einkünfte aus Vermietung innerhalb der Europäischen Union (EU). Dies ergibt sich ausdrücklich aus § 32b Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 EStG.
In Ihrem Fall geht es um Vermietungseinkünfte innerhalb der EU, die in Deutschland nicht besteuert werden. Eine Angabe in der Steuererklärung ist hier insoweit nicht erforderlich.
Hinsichtlich der Einzelheiten zur Besteuerung in Polen wenden Sie sich bitte an einen polnischen Kollegen bzw. polnischen Steuerberater.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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