Wohnmobilvermietung Gewerbe oder nicht?
Fragestellung
Sehr geehrte Steuerberater(in),
ich und meine Lebensgefährtin besitzen ein Wohnmobil. Dieses Wohnmobil vermieten wir über die Plattform Paulcamper.
Wir vermieten es aber nur wenn es von uns oder unserer Familie nicht genutzt wird.
Wir haben ein Kleingewerbe angemeldet. Jetzt haben uns andere Vermieter darauf hingewiesen, das wir ja nicht unternehmerisch handeln und somit auch kein Gewerbe anmelden müssen.
die Jahreseinnahmen belaufen sich gerade mal auf ca. 3000€. Das Fahrzeug wird aber noch laufend abbezahlt bei der Bank mit 450 Euro.ü
Zusätzlich fallen noch Wartung und Kleinreparaturen an.
Der Jährliche Gewinn liegt somit deutlich unter den 3000€
Wirt besitzen auch nur dieses eine Fahrzeug.
Können wir unser Gewerbe abmelden und einfach alles über 250€ Reingewinn bei der Steuererklärung aufführen? Oder brauchen wir das Gewerbe?
Wir würden uns über eine Antwort freuen
Scheider
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte Familie Schneider,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Ob ein Gewerbe vorliegt, ist vor allem an den Kriterien der Nachhaltigkeit, der Gewinnerzielungsabsicht und der Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr zu beurteilen. Bei einer privaten Vermietungstätigkeit eines vorrangig privat genutzten Wohnmobils muss dies nicht zwingend vorliegen. Somit können Sie die Einkünfte bei sehr geringem Umfang auch als Einkünfte aus sonstigen Leistungen deklarieren, die bis zu 256 € im Jahr steuerfrei bleiben können.
Das Finanzamt wertet eine bereits erfolgte Anmeldung eines Gewerbebetriebes jedoch höchstwahrscheilich als Indiz dafür, dass Sie ursprünglich die Absicht hatten, gewerblich tätig zu werden und unterstellt dann, dass das Wohnmobil bereits Teil eines Betriebsvermögens geworden ist. Dies könnte nachteilige Folgen haben, da der private Nutzungsanteil zu besteuern wäre und da eine spätere Veräußerung oder Betriebsaufgabe zu besteuern wäre.
Hier empfehle ich, solange noch keine Steuererklärungen abgegeben worden sind, dieses Gewerbe abzumelden, dem Finanzamt auf Rückfrage mitzuteilen, dass die Anmeldung irrtümlich erfolgt ist und die Einkünfte als sonstige Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG zu erklären.Falls das Finanzamt dies nicht anerkennt, müsste gegebenenfalls eine Betriebsaufgabe erklärt werden.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Wie hoch ist. Der Steuersatz für alles über 256 Euro?
Viele Grüße
Scheider
die 256 € sind eine Freigrenze, bis dahin bleibt die Steuer 0 €, bei Überschreiten der Freigrenze wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert, je nach Höhe Ihres Einkommens.
Sie zahlen dann denselben Steuersatz, den Sie auch auf andere Einkünfte zahlen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater