Wie kann meine Freundin legal in Deutschland bleiben?
Fragestellung
Hallo, ich (Frau) und meine Freundin sind beide Chinesin. Wir sind seit ein paar Jahren zusammen, und wir möchten gerne heiraten. Aber sie ist illegal in Deutschland geblieben seit 2012. Sie ist als Au Pair hierher gekommen und hat damals ihren Fingerabdruck dem Stadthaus zur Verfügung gestellt. Sie möchte hier bleiben, weil Lesben in China weder heiraten noch Rechte bekommen können. Ich habe in Deutschland studiert und jetzt arbeite hier. Ich werde nächstes Jahr meinen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen. Ich möchte sie heiraten, aber es ist im Moment nicht möglich, da sie keine Aufenthaltserlaubnis hat. Ich habe gelesen, dass wenn sie nach China zurückkehrt und dort ein neues Visum beantragt, muss sie immer noch 3 bis 5 Jahre warten bis ihr Reiseverbot abläuft. Das ist zu lang für uns. Die anderen Lösungen, die ich mir vorstellen kann, sind:
1. versuchen aus humanitären Gründen ein Visum zu beantragen (denn in China können Lesben nicht heiraten, und die Gesellschaft akzeptiert Lesben nicht, selbst ihre Familie versteht es nicht), ist das möglich ??
2. Sie findet einen Samenspender und hat ein Baby und bittet den Spender zu bestätigen, dass er der Vater ist (wir haben schon geplant dass wir in der Zukunft Kinder haben wollen). Somit kriegt sie ein Visum oder? Denn das Baby automatisch Deutsch Nationalität bekommt.
3. Wir haben zusammen ein Baby durch ROPA (Reception of Oocytes from pArtner, die Übertragung einer Eizelle der einen Partnerin auf die andere). Achso, sie kriegt meine Ei. Das war unser ursprünglicher Plan für Babys in der Zukunft. Aber ich bin mich nicht sicher ob dass klappt wird, weil die ROPA Methode momentan nur in Spanien und Tschechien angeboten wird. Meine Frage ist, wenn das klappt, werde ich die biologische Mutter vom Kind sein. Kann ich dann bestätigen dass es mein Kind ist, oder braucht immer noch die Bestätigung von dem Vater?
4. Gibt es noch andere Möglichkeit?
Vielen Dank für Ihre Zeit.
Lieben Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrte Fragestellerin,
die Situation ist leider nicht optimal. Ich versuche gleichwohl, die Möglichkeiten zu erläutern:
1) Mutterschaft
In Deutschland gilt als Mutter eines geborenen Kindes immer die Frau, die das Kind geboren hat (§ 1591 BGB). Es ist also egal, wessen Eizelle ausgetragen wird. Wenn Ihre Freundin mit Ihrer Eizelle ein Kind auf die Welt bringt, dann ist sie die Mutter und nicht die Eizellenspenderin.
2) Vaterschaft
Nach § 1592 BGB ist Vater eines Kindes entweder der Ehemann der Mutter (liegt hier nicht vor) oder aber der Mann, der die Vaterschaft anerkennt. Dies würde bedeuten, dass der biologische Vater vor oder nach der Geburt die Vaterschaft anerkennen muss. Ist der Vater deutscher Staatsangehöriger würde das Kind natürlich auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
3) Ausländerrechtliche Auswirkungen
Eine Heirat oder Verpartnerung, die an sich für ein Bleiberecht sorgen würde, wird in Ihrem Fall nicht weiter helfen. Zum einen, weil bei einer Eheschließung der richtige Weg wäre, in die Heimat zurückzureisen und dann dort über die deutsche Botschaft einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen. Zum anderen, weil der derzeitig illegale Aufenthalt ein Problem darstellt. Vermutlich kann man in dieser Situation schon nicht heiraten, weil man die benötigen Papiere vorzeigen müsste, aber auf jeden Fall würde es eine Einreisesperre geben. Diese wird zwar sicher keine 3 – 5 Jahre dauern, aber mit einem Jahr wird man rechnen müssen.
Die Geburt eines deutschen Kindes kann da ggf. schon bessere Vorteile bringen. Zwar bleibt Ihre Freundin zunächst illegal in Deutschland. Sie sollte allerdings entweder nach Bekanntwerden der Schwangerschaft sich von einem Arzt attestieren lassen, dass eine Risikoschwangerschaft vorliegt oder erst kurz vor der Niederkunft das Ausländeramt aufsuchen. In keinem der genannten Zustände wäre eine Ausweisung und vor allem Abschiebung möglich. Nach der Geburt des deutschen Kindes besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie dann wegen des deutschen Kindes (ausnahmsweise) ein Aufenthaltsrecht bekommt.
Sicher ist jedoch, dass ohne Kind sich der Aufenthalt ohne Ausreiseverpflichtung und Einreisesperre nicht legalisieren lässt.
Ich hoffe, Ihnen einen Überblick verschafft zu haben. Gern beantworte ich eventuelle Nachfragen, wenn Sie mir diese freundlicherweise stellen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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Antwort des Experten: Danke für die Bewertung. Es wurden alle Eventualitäten abgehandelt. Leider waren mehr Details nicht möglich. Ich bedaure !
wenn Sie in Deutschland heiraten, dann würde deutsches Recht gelten. Zu beachten ist jedoch, dass durch die Illegalität, eine Wiedereinreise ohne Sperre kaum möglich sein wird. Ihre Freundin wird schon nach Deutschland kommen können, aber vermutlich nicht vor Ablauf von einem Jahr. Es sei denn Ihre Freundin schafft es irgendwie unerkannt aus Deutschland auszureisen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass