Widerruf bzw. Stornierung eines Kaufvertrages
Fragestellung
Wie komme ich aus einem Kaufvertrag wieder raus, den meine Frau und ich unterschrieben haben. Das Unternehmen "BADagentur Markus Klein" schreibt, dass mir eine Stornierung nicht zusteht.
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
ein grundsätzliches Widerrufsrecht gibt es in der Tat nicht, denn nach den alten Rechtssätzen sind geschlossene Verträge einzuhalten.
Davon gibt es aber einige Ausnahmen, die Ihnen vielleicht weiterhelfen könnten:
1)
Ein Widerrufsrecht wird im Vertrag eingeräumt. Manchmal gibt es in Verträgen (wenn auch versteckt) ein solches vertragliches Widerrufsrecht.
2)
Es ist ein Fernabsatzvertrag:
Das sind Verträge, bei denen ein Unternehmer und ein Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden.
Der Vertrag darf also nur geschlossen worden sein, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind also durch Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, SMS sowie Rundfunk und Telemedien.
Dann haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht und müssen "nur" schriftlich den Widerruf erklären.
3)
Es ist ein Haustürgeschäft, d.h., die Gegenseite hat regelrecht an Ihrer Haustür ohnen Vorankündigung geklingelt und zum Vertrag gedrängt.
Liegt das alles nicht vor, haben Sie z.B. im Geschäft oder auf einer Messeausstellung den Vertrag geschlossen, haben Sie leider kein Widerrufsrecht und - siehe oben - der Vertrag ist zu erfüllen.
Es bleibt dann nur noch die Möglichkeit einer unverzüglichen Anfechtung der Vertragserklärung, wobei ein Anfechtungsgrund vorliegen muss, z.B. ein Irrtum über die Erklärung, Sache oder sonstige, wichtige Umstände.
Aber Achtung: Wenn Sie die Anfechtung erklären, machen Sie sich schadenersatzpflichtig und müssen den Schaden ersetzen, den die Gegenseite in Vertrauen auf Gültigkeit des Vertrages erlitten hat. Das kann bis zu 30% des Auftragswertes betragen.
Ich würde Ihnen vorschlagen, mit der Gegenseite zu sprechen. In der Regel wird der Vertrag gegen Zahlung eines Pauschalbetrages dann aufgelöst.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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