Werbekosten/betriebskosten
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo
Ich bin grafiker und habe nebenberuflich auch ein kleingewerbe.
2017 studierte ich in holland ((renomierter studiengang hoch angesehen weltweit) setze ich alles ab)
Jedoch habe ich 2018 für unseren abschluss jahrgang eine portfolio website gestsltet und erstellt. Dabei habe ich ca 120 arbeitstunden in gestaltung und Programmierung reingesteckt. Diese Website hat deb Zweck die Abschlussarbeiten werblich der grafischen (schriftgestaltung) industrie zu vermitteln. es ist auch tatsächlich so das die weltweite designer community gespannt ist auf diese website.
Wie kann ich diese Arbeitsleistung als werbekosten oder Betriebskosten absetzen?
Desweitern halte ich öfter Präsentationen auf fachtagungen die meine eigene Arbeit betreffen, dies dient ja der eigenwerbung - wie kann ich diese zeit investion auch geltend machen. (Reisekosten klar) aber aufwand in Aufbereitung der Präsentation (10-20h)
3. wie kann ich grundsätzlich meine eigene arbeitsleistung die zu eigenwerblicheb Zwecken dient geltend machen?
Vielen dank
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Eigene Arbeitszeit können Sie steuerlich nicht geltend machen. Hierbei handelt es sich um rein kalkulatorische Kosten (kalkulatorischer Unternehmerlohn bzw. Lohn), der steuerlich nicht zu berücksichtigen ist. Auch im gewerblichen Teil ist kein Ansatz möglich, da selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände nicht aktiviert werden dürfen.
Sachkosten oder Reisekosten, die Ihnen dabei entsatnden sind, können Sie jedoch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen.
Die einzige Möglichkeit, eigene Arbeitsleistung steuerlich wirksam zu machen, ist das Erbringen von Arbeitsleistung über eine eigene Kapitalgesellschaft (GmbH o.ä.), dann könnte die GmbH eine Rechnung an Sie als Einzelunternehmer stellen. Hierbei stünden jedoch den Kosten entsprechende Gewinne in der GmbH gegenüber, so dass sich dieses weitgehend gegeneinander aufheben würde. Zudem ist eine GmbH mit nicht unerheblichen Verwaltungskosten verbunden und bietet eine Vielzahl von steuerlichen Fallstricken.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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