Welpenverkauf Rücktritt als Verkäufer
Beantwortet von Tierarzt Dr. Stephan Schroth in unter 1 Stunde
Fragestellung
ich habe am 28.02.2015 als Hobbyzüchterin einen Rassehund verkauft. Es gibt einen Kaufvertrag mit den üblichen Bestimmungen. Da bei mir das Prinzip gilt "Platz vor Geld" habe ich mich dafür entschieden den Hund gegen Ratenzahlung abzugeben. Am Abgabetag des Welpen wurde 400,00 € gezahlt.
Es wurde vereinbart, dass 150,00€ zum Monatsende gezahlt werden sollte. Soweit so gut.
Im März dann wurde ich das erste mal vertröstet. Im April kam dann nicht wie vereinbart 150,00 € sondern nur 50,00 €. Im Mai wurde ich wieder vertröstet, sie habe ihre Arbeit verloren. Im Juni kamen auch nur 100,00€. Dann ging es los, dass sich der Käufer von selber gar nicht wirklich meldete. Nur nach Kontaktaufnahme durch mich. Im August drohte ich das erste mal damit den Hund abzuholen.
Da ich aber kein Unmensch bin und auch gewisse Lebenslagen nachvollziehen kann, lies ich dem Käufer Zeit. Es verging Monat um Monat.
Am 16.11.2015 bekam ich dann wieder nur 50,00 € mit dem Zusatz (mündlich), dass ich die restliche Summe am 24.11. oder am 25.11.15 bekomme. Heute kam eine Nachricht, dass eine Pfändung auf dem Konto wäre und nur ein Teil ausgezahlt werden konnte. Nun bin ich stinksauer, weil ich wieder vertröstet werde.
Alles in allem habe ich bereits 3 mal mit dem Entzug des Hundes gedroht. Jetzt soll ich mich Seitens des Käufers wieder bis Ende Dezember gedulden bis zu den letzten 50,00 €. Es sind immer noch 200,00 € offen und diese will der Käufer wieder auf 3 Raten aufteilen.
Jetzt ist meine Frage:
Kann ich ohne irgendwelche Fristen vom Kauf zurücktreten?
Kann ich mich innerhalb der nächsten 24 Stunden auf Aushändigung des Hundes berufen?
Im Vertrag habe ich bereits verankert, dass bei Nichtzahlung der Hund ohne Voranmeldung abgeholt werden kann. Zudem die Klausel, dass der Hund bis zur vollständigen Zahlung Besitz des Verkäufers bleibt.
Und dann habe ich im Kaufvertrag den Zusatz, dass ich berechtigt bin vom Kauf zurück zu treten wenn der Käufer vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben macht.
Zudem habe ich einfach die Faxen dicke von den ständigen Ausreden des Käufers. Ständig ist was anderes.
Nun habe ich regen SMS-Verkehr mit dem Käufer. Fazit meines Nachmittags, der Käufer will mir den Hund nicht aushändigen, weil jener ja gewillt ist zu zahlen, ich solle mich noch bis Ende Dezember gedulden.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Tierarzt Dr. Stephan Schroth
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich denke Ihre Frage beinhaltet zwei Komponenten.
Die eine ist eine rechtliche, welche ich nicht beantworten kann bzw. darf.
Die andere ist eine tiermedizinische.
Der Hund ist jetzt seit 9 Monaten bei seinem jetzigen "Besitzer" und dadurch natürlich sehr stark auf diesen geprägt. Den Hund jetzt diesem "Besitzer" wegzunehmen hätte starke psychische Folgen für den Hund.
Natürlich muss sichergestellt sein, dass es dem Hund gut geht und er artgerecht gehalten wird. Sollte dies nicht der Fall sein, hätte man eine weitere juristische und medizinische Handhabe, den Hund zurück zu klagen.
Alles in allem befürchte ich, dass Sie leider -wie heute nicht unüblich- einem Zechpreller aufgesessen sind (ein Hinweis darauf ist das gepfändete Konto), sollten zum Wohle des Tieres dies aber als Lebenserfahrung abbuchen und solche Verträge nicht mehr machen.
Alles Gute, mit freundlichen Grüßen
Dr. S. Schroth
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Wie heißt es aber so schön, aus Fehlern lernt man und macht man nicht noch einmal.
Danke :-)