Welche Weg muss ich beschreiten um die Forderungen einzutreiben?
Fragestellung
Ich habe eine Photovoltaik Anlage für über 5000 € bestellt. Die Anlage (Panel aufs DACH Anschluss an Wechselrichter) wurde durchgeführt.Die Anlage wurde 10.12. 2016 bezahlt. Ich habe 3 Mahnungen Einschreiben mit Rückschein dort hin geschickt.Der Lieferant hat bis heute nicht reagiert.Inzwischen habe ich eine Fremdfirma mit der Installation Zähler und Anschluss beauftragt (war im Angebot detailliert aufgeführt) und bezahlt. Die Anlage läuft jetzt.
Im Anhang finden Sie die Mahnungen.
Wie kann ich, nachdem keine Reaktion kam das Geld einfordern. Was muss ich tun?
Mit freundliche Grüßen
Friedrich Greule
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Tamas Asthoff
Sehr geehrter Herr Greule,
nachdem Sie den Vertragspartner bereits in Verzug gesetzt haben, gilt es nun das Geld zurück zu erhalten und gegebenenfalls Mehrkosten zurückzuerhalten.
Da man dort aber wohl nicht reagiert, empfehle ich den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides. Etwas anderes wird wohl nicht helfen, wenn man die schlchten Bewertungen auf google so sieht.
Sie können den Mahnbescheid hier selber beantragen, oder einen Anwalt damit beauftragen:
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=5426952-1498388152253&Command=start
Die Kosten werden im Verzug der Gegenseite auferlegt werden, sie müssen diese jedoch vorschiessen. DIe Kosten sind beim Mahnbescheid deutlich niedriger als im Fall einer Klage; sie können diese hier berechnen:
http://www.mahngerichte.de/verfahrenshilfen/kostenrechner.htm
Hochachtungsvoll,
Asthoff, Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Vertragsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Sie finden mich ab April leider nicht mehr auf dieser Plattform.
Bei Fragen zu Ihrem Fall - und auch in allen anderen rechtlichen Fragen- schreiben Sie mir doch einfach eine Email unter
contact at asthoff com
Ich wünsche Ihnen noch ein frohes Osterfest,
T. Asthoff, Bielefeld
Rechtsanwalt
Sie finden mich ab April leider nicht mehr auf dieser Plattform.
Bei Fragen zu Ihrem Fall - und auch in allen anderen rechtlichen Fragen- schreiben Sie mir doch einfach eine Email unter
contact at asthoff com
Ich wünsche Ihnen noch ein frohes Osterfest,
T. Asthoff, Bielefeld
Rechtsanwalt