WEG mit Tochter gründen
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 1 Stunde
Fragestellung
Ich möchte einen Altbau mit drei Wohnungen sanieren lassen. Um die optimale staatliche Förderung dafür zu erhalten, ist mir geraten worden, eine WEG (Wohneigentumsgemeinschaft) zu gründen. Die staatliche Förderung kann sonst nur für zwei Wohnungen in Anspruch genommen werden.
Da meine Tochter ohnehin als Mieterin in eine der Wohnungen einziehen will, ist es naheliegend, dass wir eine WEG mit ihr gründen. D.h. ich (bisheriger Eigentümer des Hauses und des Grundstücks) trete eine Wohnung an meine Tochter ab, die dann WEG-Eigentümerin einer der Wohnungen im Haus sein wird. Die Tochter bekommt die Wohnung dann zu einem (nicht
marktgerechten) niedrigen "Freundschaftspreis". Fragen:
-Ist diese WEG-Gründung innerhalb der Familie zum "Freundschaftspreis" legal?
-Welche Kosten sind hierbei zu beachten?
-Welche Steuern fallen ggf. an?
-Nach dem Kauf bezahlt sie die Raten monatlich ab. Was ist hier steuerlich zu beachten?
-Kann die WEG wieder aufgelöst werden, wenn die Tochter in einigen Jahren vielleicht doch ausziehen will?
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Fragen möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich ist es natürlich legal, wenn Sie die Immobilie in Wohneigentum aufteilen und Ihrer Tochter eine Wohnung (teil-)entgeltlich übertragen. Hier läge dann, wenn der Kaufpreis unter dem Marktpreis liegt, eine Schenkung in Höhe des Unterschiedsbetrages vor (Marktpreis - Verkaufspreis). Da Sie Ihrer Tochter innerhalb von 10 Jahren bis zu 400.000 EUR schenkungssteuerfrei zukommen lassen können, würde in diesem Rahmen keine Steuer anfallen. Gleichwohl wäre die Schenkung aber innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt zu melden.
Kosten fallen dann an für die Bildung des Wohneigentums. Hier müssten Sie zum einen mit dem Bauamt Rücksprache halten, weil hier meines Wissens Abgeschlossenheitserklärungen notwendig sind. Weiterhin fallen ggfs. Kosten für einen Architekten und für die Teilungserklärung (Notar und Grundbuchamt) an. Diese Kosten müssten Sie bitte dort erfragen, da diese auch von den Werten der Wohnungen abhängen. Insgesamt werden aber durch die Teilung sicherlich einige tausend Euro an Kosten anfallen.
Steuern fallen nicht an, sofern die Schenkung insgesamt unter 400.000 EUR bleibt. Grunderwerbsteuer fällt ebenfalls nicht an, weil hier eine Übertragung in gerader Verwandschaftslinie erfolgt. Sofern Ihnen die Immobilie noch nicht länger als 10 Jahre gehört, wäre zu prüfen, ob ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt. In dem Fall würde durch den teilentgeltlichen Verkauf an Ihre Tochter ggfs. ein Gewinn entstehen, der bei Ihnen zu Einkünften führt. Gerne stehe ich für eine weitere Beratung zur Verfügung, sollte hier eine Problematik auftauchen.
Die Raten, die Ihre Tochter für die Finanzierung der eigenen Wohnung aufwendet, sind steuerlich in dem Sinne unbedeutend. Ein Ansatz der in den Raten enthaltenen Zinsen als Werbungskosten wäre dann möglich, wenn sie Einkünfte aus Vermietung der Wohnung erzielen würde.
Eine Auflösung der WEG ist möglich, sollte jedoch nicht vom Auszug Ihrer Tochter abhängig gemacht werden. Grundsätzlich gehört die Wohnung dann ja Ihrer Tochter und könnte ggfs. vermietet werden. Auch ein Verkauf wäre denkbar. Allerdings sollte hier vor einem Verkauf ein Steuerberater konsultiert werden, damit hier das Risiko eines steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäftes ausgeschlossen werden kann.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein. Ansonsten freue ich mich sehr über eine positive Bewertung, wenn Sie mit meiner Beratung zufrieden waren.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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