Wechsel der Steuerklasse
Fragestellung
Lieber Herr Peiker,
nach unserer Hochzeit überlegen meine Frau und ich die Steuerklasse zu wechseln. Als Festangestellte hat sie ein Bruttogehalt von monatlich 2700€, während ich als Selbstständiger Autor/Berater monatliche Einnahmen von etwa ~7000€ brutto habe. Meine Recherchen haben ergeben, dass es in dieser Situation nur möglich ist, dass meine Frau in die Steuerklasse III wechselt. Das wäre uns eh Recht, da wir eine Schwangerschaft planen und sie das Elterngeld in Anspruch nehmen würde und wenn ich es richtig verstehe, sich der Steuerklassenwechsel auch darauf positiv auswirken würde. Es wäre toll, wenn sie mir kurz ein paar Hintergrundinformationen zum Wechsel Steuerklasse in dieser Situation geben könnten. Ist es zudem möglich, die Steuerklasse rückwirkend zu wechseln?
Vielen Dank!
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Antwort von Steuerberater Patrick Peiker
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. Sehr gerne kann ich Ihre Fragen zur Steuerklassenwahl wie folgt beantworten:
Die Wahl einer Steuerklasse ist nur für Arbeitnehmer möglich, da die Steuerklasse für den Lohnsteuerabzug relevant ist. Da es bei selbständigen Personen keinen Lohnsteuerabzug gibt, ist somit auch die Wahl einer Steuerklasse nicht möglich. Daher kann, wie Sie richtig erkannt haben, nur für Ihre Frau eine Steuerklasse gewählt werden.
Nach Ihrer Heirat kann Ihre Frau zwischen der Steuerklasse III und der Steuerklasse IV wählen, wobei die Steuerklasse III zu einem geringeren Lohnsteuerabzug und somit einem höheren monatlichen Nettoeinkommen führt. Es ist jedoch zu beachten, dass die Wahl der Steuerklasse III nicht zu einer Steuerersparnis führt, sondern nur zu einem günstigeren Lohnsteuerabzug während eines Jahres. Somit ist zu erwarten, dass die Wahl der Steuerklasse III durch Ihre Frau zu einer höheren Steuernachzahlung führen würde.
Wie Sie ebenfalls richtig erkannt haben, ist für die Bemessung des Elterngeldes das Nettoeinkommen des Elterngeldbeziehers maßgeblich. Die Bemessung des Elterngeldes erfolgt bei Arbeitnehmern auf Grundlage des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes. Zur Optimierung des Elterngeldanspruchs, ist es daher sinnvoll das Nettoeinkommen durch Wahl der Steuerklasse III zu erhöhen.
Der Steuerklassenwechsel muss beim Finanzamt beantragt werden. Der Wechsel kann auch Rückwirkend ab dem Monat der Heirat vorgenommen werden. Der Arbeitgeber Ihrer Frau müsste die geänderte Steuerklasse dann automatisch vom Finanzamt mitgeteilt bekommen. Daraufhin kann der Arbeitgeber die seit der Heirat ausgestellten Lohnabrechnungen hinsichtlich des Lohnsteuerabzugs ändern. Ihre Frau würde dann rückwirkend ein höheres Nettogehalt ausgezahlt bekommen. Wenn zwischen Antrag zum Steuerklassenwechsel und der Geburt des Kindes voraussichtlich keine 12 Monate mehr liegen sollten, wäre demnach der rückwirkende Antrag des Steuerklassenwechsels von Vorteil.
Ich hoffe Ihnen Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet haben zu können. Bei Unklarheiten oder Fragen können Sie sich gerne über die Kommentarfunktion bei mir melden.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker
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danke für Ihre Rückfrage.
die Steuernachzahlung ergibt sich dadurch, dass für das Einkommen Ihrer Frau in Steuerklasse III voraussichtlich zu wenig Lohnsteuer abgeführt wird. Die Lohnsteuerklasse III ist am vorteilhaftesten wenn der andere Ehegatte die Steuerklasse V wählt. Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn die Einkommen beider Ehegatten deutlich voneinander abweichen.
In Ihrem Fall ist die Steuerklassenkombination III/V nicht möglich, da Sie ja selbständig sind. Dennoch ist hinsichtlich des Elterngeldes die Wahl der Steuerklasse III für Ihre Frau aus meiner Sicht wohl sinnvoll. Sie müssen dann zwar mit einer höheren Steuernachzahlung rechnen, haben aber voraussichtlich auch einen höheren Elterngeldanspruch.
Letztendlich zahlen Sie durch die Wahl der Steuerklasse III nicht mehr oder weniger Steuern. Die Steuerklasse nimmt nur Einfluss darauf, wann Sie die Steuern bezahlen müssen (entweder direkt bei dr Lohnzahlung oder erst nach Abgabe der Steuererklärung).
Viele Grüße
Patrick Peiker