Wasserleitung des Nachbarn geht durch meinen Keller - reparaturbedürft
Fragestellung
Hallo,
ich bin stolzer Besitzer einer Doppelhaushälfte mit dem Grundstück zur Straße.
Der 2te Teil des Hauses liegt hinter meiner Hälfte. Es gibt ein gemeinsames Wegerecht, das zu den hinter den Doppelhäusern gelegenen Garagen führt, an beiden Hauseingängen vorbei.
Leider verläuft die Wasserleitung des Nachbarn nicht unter der Einfahrt zu den Garagen sonder durch meinen Keller (ohne Eintrag im Grundbuch).
Das Haus ist von 1967. Ich habe die Haushälfte vor 3 Jahren gekauft. Ich habe gerade alle meine eigenen Wasserleitungen erneuert, da erst vor einigen Wochen eine alte Leitung undicht wurde. Die Leitung meines Nachbarn hat Korrosionsspuren... die habe ich nicht angerührt. Obwohl der Wasserzähler meines Nachbarn erst in seinem Keller installiert ist, fühlt sich der Wasserverband Kalletal nicht für den Teil des Rohres zuständig, der durch meinen Keller geht.
Die Frage ist:
Muss ich die Leitung meines Nachbarn in meinem Keller dulden? Er könnte sich ja auch einen Zugang unter der Zufahrt legen lassen (wie er es auch mit seiner neuen Gasleitung gemacht hat)...
Ich wäre auch bereit die Leitung durch meinen Keller zu dulden, wenn er sich für die Erneuerung und Instandhaltung verpflichtet.
Was sind meine Rechte? Was sind des Nachbarn Pflichten? Wer bezahlt den Schaden, wenn seine Leitung bricht?
Mit freundlichem Gruß
S. S.
.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Ein solches Leitungsrecht ohne Grundeintrag bindet nur die (ehemaligen) Vertragspartner, die es eventuell damals so vereinbart hatten, also etwa der oder die Voreigentümer, nicht aber eben Rechtsnachfolger wie Erben, Käufer usw.
Gegebenenfalls müssen Sie das auch ansonsten nicht dulden, da es eben keinem Gewohnheitsrecht entspringt und damit rechtswidrig ist.
So wie ich Sie nämlich verstehe, haben Sie erst gar nicht ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten die Leitung bereits geduldet, sondern es wäre ggf. so möglich und von Ihnen unter bestimmten Bedingungen angedacht.
Ich würde daher, genau wie Sie es schreiben, das vertraglich und vor allem im Grundbuch regeln, bzw. regeln lassen durch einen Notar.
Denn bis jetzt ist es rechtswidrig aller Voraussicht nach, da eben kein Grundbucheintrag existiert. Sie müssen das nicht dulden.
Zurück zum Leistungsrecht:
Gehört zur Ausübung eine Anlage wie hier auf dem belasteten Grundstück, so kann bestimmt werden, dass der Eigentümer dieses Grundstücks die Anlage zu unterhalten hat, soweit das Interesse des Berechtigten es erfordert.
Derart auf diese Weise besteht auch die Möglichkeit sich gegen Schäden abzusichern, wobei auch allgemein gilt, dass das von Ihrem Nachbar nach allgemeinen Haftungsregelungen zu tragen wäre.
Schließlich besteht daher durchaus die Möglichkeit das für beide Seiten interessensgerecht vertraglich zu bestimmen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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Prima!
Gehört zur Ausübung eine Anlage wie hier auf dem belasteten Grundstück, so kann bestimmt werden, dass der Eigentümer dieses Grundstücks die Anlage zu unterhalten hat, soweit das Interesse des Berechtigten es erfordert.
Bin ich für die Leitung die durch meinen Keller geht verantwortlich?
Derart auf diese Weise besteht auch die Möglichkeit sich gegen Schäden abzusichern, wobei auch allgemein gilt, dass das von Ihrem Nachbar nach allgemeinen Haftungsregelungen zu tragen wäre
Der Nachbar haftet in jedem Fall, oder muss ich das vereinbaren?
ich antworte Ihnen gerne wie folgt:
Nein, nur bei einer solchen Abrede wären Sie zu etwas verpflichtet, wozu ich aber nie raten würde, denn ist Leitung des Nachbarn.
Ihre Nachbar haftet auch jetzt, ohne vertragliche Grundlage.
Entschuldigen Sie, wenn das nicht ganz klar war.
Mit freundlichen Grüßen Daniel Hesterberg Rechtsanwalt