Wartungsvertrag Internetseite
Fragestellung
Hallo,
ich brauche Hilfe bei der Überprüfung des Wartungsvertrages.
Mit freundlichen Grüßen
Martin G.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Der Vertrag begegnet zunächst keinen durchgreifenden Bedenken.
Im Einzelnen:
Weitestgehend umfasst sie Vertragsregelungen, die Recht und Gesetz entsprechen und die zum großen Teil deklaratorisch mit in den Vertrag aufgenommen worden sind, um den Vertragsparteien die Rechtslage vor Augen zu führen.
Auf einige wichtige Punkte möchte ich (dennoch) hinweisen:
1.
Zu § 1.2:
"Die Pflege und Wartung umfasst die Aktualisierung der in § 1.1 aufgeführten Website im Hinblick auf
- die Inhalte der Website (Impressum, Datenschutzerklärung); [...]."
Hier sollte nochmals nachgefragt werdem, ob nur diese beiden Punkte in der () gemeint sind, was ja nicht so oft angepasst werden muss, aber ggf. ist das ja von Ihnen so gewollt, danke für Ihre Rückmeldung.
Jedenfalls wäre das dann inhaltlich sehr eng gefasst und ist mit Blick auf § 3.2 etwas eigenartig.
2.
"Zu § 2 Pflicht des Anbieters
2.1 Der Anbieter führt die vorbezeichneten Pflege- und Wartungsarbeiten regelmäßig in zeitlich angemessenen Abständen aus. [...]."
Hier sollte wie in dem nachfolgenden Absatz am besten eine Mindestfrist wie etwa "mindest einmal im Monat" o. ä. in den Vertrag mitaufgenommen werden.
3.
Die Laufzeit und Kündigungsfrist halte ich für angemessen. Die Kündigungsfrist entspricht z. B. den Regelungen für gewerbliche Mietverhältnisse.
4.
§ 6 - Haftung und Gewährleistung - sehe ich als wirksam an, zumal es hier um einen gewerblichen Vertrag im B2B-Bereich geht, also beide Seiten Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind.
5.
Zu § 8 Datenschutz:
Auch Ihnen als Kunden ist eine solche Datenschutzerklärung vorzulegen und zu unterzeichnen; das kann nicht allein firmenintern bei Ihrem Vertragspartner geschehen.
Fordern Sie also eine solche an.
6.
Ansonsten sind die Vertragsbedingungen juristisch korrekt formuliert, präzise genug und vollständig. Für Sie nachteilige Klauseln sind nicht vorhanden, soweit sie nicht im Gesetz selbst vorhanden und zulässig sind.
Eine sonstige Ergänzung und Erweiterung fällt mir dazu nicht ein.
Vielfach werden die gesetzlichen Regelungen wie gesagt deklaratorisch im Vertrag mit aufgenommen. Wenn Sie noch etwas genau wissen möchten, teilen Sie es mir einfach mit - ich antworte Ihnen dann gerne ergänzend.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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