Warenkreditbetrug
Beantwortet in unter 1 Stunde
Fragestellung
Guten Tag,
ich habe folgendes Anliegen:
Ich leider seit über 10 Jahren an einer Kaufsucht, womit ich leider mehrfach mit der Justiz in Kontakt kam. Da ich damals nicht über ausreichend Geld verfügte, bestellte ich Sachen auf fremde Namen und an meine Lieferanschrift. Dies wurde von der Justiz als Warenkreditbetrug angesehen. Ich bekam drei oder viermal Geldstrafen.
Letztes Jahr begab ich mich für 11 Tage in klinische Behandlung wo man bei mir Belastungsstörung und Anpassungsstörung festgestellt hatte. Aufgrund dessen wurde mir vom Versorgungsamt eine 30 Prozentige Schwerbehinderung zugesprochen. Derzeit besuche ich regelmässig eine Psychotherapie, damit ich in Zukunft keinen Warenkreditbetrug mehr begehe und mich mit meiner Erkrankung auseianndersetze.
Anfang diesen Jahres gab es leider aufgrund der Vergangenheit eine Wohnungsdurchsuchung, wo man Beweismittel sicherte.
Ich habe zwar einen Anwalt mit meinen Interessen beauftragt aber würde gerne vorab wissen, inwieweit ich schuldfähig wäre und ob meine Erkrankung oder die Behinderung auch ältere Urteile oder ausgesprochene Strafen beeinflussen würde.
Müsste die Staatsanwaltschaft ältere Strafen dann nochmal neu aufrollen???
Mit welcher Strafe müsste ich rechnen diesmal?
Mein Anwalt hat gegenüber der Staatsanwaltschaft schriftlich geschrieben, dass ich nun regelmässig eine Psychotherapie besuche und mich mit meiner Erkrankung und meinen damaligen Kriminalitäten auseinander setze.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese gern wie folgt beantworten:
Zuerst habe ich aber noch Rückfragen an Sie.
Woher stammen diese Beweismittel?
Sind Sie nochmal aktuell straffällig gewordne oder stammt dies aus vergangener Zeit?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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anwalt ist sehr zu empfehlen
ich möchte mein leben einfach umkrempeln und mit der vergangenheit abschliessen und würde einfach wissen wollen ob ich daher als komplett schuldfähig oder vermindert schuldfähig wäre und ob die geldstrafen und urteile von damals so richtig gewesen waren oder ob mein anwalt diese nochmal neu aufrollen muss aufgrund meiner krankheit und des täglichen besuches einer psychotherapie.
ist die frage ob das eine rolle spielen würde für die verurteilung was evtl. noch kommen könnte und auswirkungen auf die vergangenen strafurteile was bewirken kann.
was würden sie mir denn raten? bin ich aus der jetzigen sicht komplett schuldfähig oder vermindert schuldfähig?
soweit ich die info habe, ist das ermittlungsverfahren wohl fast abgeschlossen.
ich bin sehr beängstigt was nun rauskommen mag und ob es zu einer anklage kommt oder man davon absieht.
und das zum abschluss zu bringen: was würden sie jetzt empfehlen für die weitere vorgehensweise mit der staatsanwaltschaft?
bescheid vom versorgungsamt haben die, den 11 tägigen klinkaufenthalt haben sie auch und die bestätigung der psychotherapie bei meinem psychotherapeuten
und das zum abschluss zu bringen: was würden sie jetzt empfehlen für die weitere vorgehensweise mit der staatsanwaltschaft?
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bescheid vom versorgungsamt haben die, den 11 tägigen klinkaufenthalt haben sie auch und die bestätigung der psychotherapie bei meinem psychotherapeuten
Bleiben Sie am Ball und machen weiterhin die Therapie.
ich wünsche ihnen einen schönen abend