Warenkreditbetrug - Kaufsucht
Fragestellung
Guten Tag,
ich habe folgendes Anliegen:
Ich leider seit über 10 Jahren an einer Kaufsucht, womit ich leider mehrfach mit der Justiz in Kontakt kam. Da ich damals nicht über ausreichend Geld verfügte, bestellte ich Sachen auf fremde Namen und an meine Lieferanschrift. Dies wurde von der Justiz als Warenkreditbetrug angesehen. Ich bekam drei oder viermal Geldstrafen.
Letztes Jahr begab ich mich für 11 Tage in klinische Behandlung wo man bei mir Belastungsstörung und Anpassungsstörung festgestellt hatte. Aufgrund dessen wurde mir vom Versorgungsamt eine 30 Prozentige Schwerbehinderung zugesprochen. Derzeit besuche ich regelmässig eine Psychotherapie, damit ich in Zukunft keinen Warenkreditbetrug mehr begehe und mich mit meiner Erkrankung auseianndersetze.
Anfang diesen Jahres gab es leider aufgrund der Vergangenheit eine Wohnungsdurchsuchung, wo man Beweismittel sicherte.
Ich habe zwar einen Anwalt mit meinen Interessen beauftragt aber würde gerne vorab wissen, inwieweit ich schuldfähig wäre und ob meine Erkrankung oder die Behinderung auch ältere Urteile oder ausgesprochene Strafen beeinflussen würde.
Müsste die Staatsanwaltschaft ältere Strafen dann nochmal neu aufrollen???
Mit welcher Strafe müsste ich rechnen diesmal?
Mein Anwalt hat gegenüber der Staatsanwaltschaft schriftlich geschrieben, dass ich nun regelmässig eine Psychotherapie besuche und mich mit meiner Erkrankung und meinen damaligen Kriminalitäten auseinander setze.
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Antwort von Rechtsanwalt Danjel-Philippe Newerla
Sehr geehrter Ratsuchender
vielen Dank für Ihre Anfrage. Entschuldigen Sie bitte auch die leichte Verzögerung bei der Rückantwort.Nachfolgend möchte ich gerne auf Ihre Fragen eingehen.
Leider hat ihr Gesundheitszustand keine Auswirkungen auf ältere Urteile.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gegen diese Urteile nämlich kein Rechtsmittel (Berufung/Revision) eingelegt.
Damit sind diese Urteile leider rechtskräftig geworden.
Selbst wenn Ihr Gesundheitszustand eine andere rechtliche Bewertung (zum Beispiel verminderte Schuldfähigkeit) gerechtfertigt hätte, kann dieses nachträglich leider keine Berücksichtigung mehr finden.
Auch ältere Strafen müssen und dürfen dann leider nicht mehr „ neu aufgerollt“ werden.
Nach ihrer Schilderung kann ich nicht erkennen, dass sie vollständig schuldunfähig sind. Es kommt aber durchaus eine verminderte Schuldfähigkeit in Betracht. Letztendlich müsste dieses ein Arzt abschließend beurteilen. Sollte eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegen, kann dieses zu einer Strafmilderung führen.
Sie wollten auch noch wissen, wird welcher Strafe Sie nun rechnen müssen.
Eine ganz genaue Vorhersage ist natürlich leider nicht möglich, da der Richter auch ein Ermessen hat. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind sie vorbestraft, haben aber jeweils „nur“ Geldstrafen erhalten.
Vor diesem Hintergrund müssten Sie normalerweise mit einer erhöhten Geldstrafe oder gegebenenfalls mit einer kurzen Freiheitsstrafe rechnen, die aber zur Bewährung auszusetzen wäre.
Ins Gefängnis müssen Sie also voraussichtlich nicht. Letztendlich fällt auch ins Gewicht, in welchem Umfang Ihnen eine Strafmilderung zugebilligt wird. Dieses hängt letztendlich von dem ärztlichen Gutachten ab. Gegebenenfalls sollten Sie versuchen über ihren Rechtsanwalt ein solches Gutachten zu bekommen.
Ich hoffe Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochabend und alles Gute!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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ich möchte mein leben einfach umkrempeln und mit der vergangenheit abschliessen und würde einfach wissen wollen ob ich daher als komplett schuldfähig oder vermindert schuldfähig wäre und ob die geldstrafen und urteile von damals so richtig gewesen waren oder ob mein anwalt diese nochmal neu aufrollen muss aufgrund meiner krankheit und des täglichen besuches einer psychotherapie.
ich kann leider finanziell keinen medizinischen gutachten erstellen lassen. das würde in die tausende gehen.
was ich der staatsanwaltschaft zur verfügung gestellt habe waren mein klinikaufenthalt über 11 tage vom letzten jahr und eine aktuelle bestätigung von meinem psychotherapeuten, dass ich alle termine wahrnehme und mich mit der krankheit kaufsucht auseinandersetze.
ich möchte einfach mit meiner vergangenheit abschliessen.
was können sie mir raten wie ich nun vorgehen könnte?
meine therapie besuche ich auf jedenfall weiter. diese wird mindestens 2 jahre dauern wenn nicht noch länger laut aussage meines psychotherapeuten.
Leider kann ich Ihnen nicht viel mehr raten, als Ihrem Anwalt zu vertrauen und zu versuchen, mit Ihrem Psychologen zusammen zu arbeiten.
Meines Erachtens können Sie nicht viel mehr machen, als auf verminderte Schuldfähigkeit zu plädieren.
Ansonsten haben Sie aus meienr Sicht schon alles getan was Sie zum jetzigen Zeitpunkt machen können, insbesondere eine Bestätigung Ihres Psychotherapeuten eingereicht.
Mehr können Sie zur Zeit leider nicht machen.
Mit freundlichem Gruß
Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt