Waldverkauf - Forstwirtschaft
Fragestellung
Sehr geehrter Experte,
Am 16.10.12 verkaufte ich einen Wald im Wert von 30.000€.
Jetzt bekam ich ein Schreiben vom Finanzamt, dass es sich bei diesem Verkauf (30.000€) des Waldes um Betriebsvermögen handelt und dieser Verkauf steuerpflichtig sei. Deshalb sollte ich doch die Ermittlung des Veräußerungsgewinns einreichen.
Doch im notariellen Erbvertrag (März 1986) von meinem Vater an mich, steht, dass es sich bei dem übergebenden Anwesen "um Privatvermögen im einkommenssteuerrechtlichen Sinn handelt, da der Betrieb zum 01.10.75 aufgegeben und eine entsprechende Aufgabeerklärung dem Finanzamt gegenüber abgegeben wurde".
Bei dem Anwesen handelte es sich um eine von meinem Vater bis zum Rentenalter betriebene Landwirtschaft mit Ackerfläche, Wiesen und den besagten Waldflächen.
Bei diesem Wald handelt es sich um eine Fläche von 5900m². Es wurde aus dem Wald nie Holz zum Verkauf geschlagen, lediglich zum Eigenverbrauch.
Anfügen möchte ich, dass ich aktuell noch zwei weitere Waldgrundstücke mit 1800² und 1700m² habe und bis dato Beiträge zur Unfallversicherung bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bezahle, da hier die Aussage war, dass dies eine Pflicht für jeden Waldbesitzer/Forstbetreiber sei.
Frage: Ist, bzw. war dieser Wald BETRIEBSVERMÖGEN, so dass ich den sog. Gewinn nachversteuern muss??? Ich bin Beamter, war noch nie Landwirt.
Für Ihre Mühe danke ich Ihnen im voraus."
Mfg
Max Fries
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
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A. Fischer, Rechtsanwalt
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