Vorschläge für das deutsche Gesetz der unbeabsichtigten Körperverletzung
Beantwortet
Fragestellung
Gestern Abend war ich in der Nähe von Park joggen und ich war auch betrunken. Es war dunkel, plötzlich trat jemand von hinten gegen mich und ich fiel hin und hörte ein paar oder Gruppen lachen. Ich habe auch Verletzungen in meinen Knien und Hüften. Später sah ich, dass Mädchen auf mich zukam und ich nahm an, dass sie diejenige war und ich schrie sie an und sagte: " What the fuck and why did you do it" und ich sie zweimal runtergedrückt. Ich hatte kein Handy und wollte die Polizei anrufen und ich rannte auf meine Wohnung zu, die in 300 m Entfernung liegt. Dann hielt mich jemand fest und Polizei kam und nahm mir Station und machte Fotos und Blutproben. Jetzt wollte ich wissen, welche Art von Bestrafung ich bekommen werde? Ich fühle mich so sehr gestört. Kann jemand Vorschläge machen und wie sich dies auf meinen Aufenthalt und meine Arbeit in Deutschland auswirken würde?
English Version :
Yesterday late night I was jogging in near park and I was drunk also. It was dark, suddenly someone from behind kicked me and I fell down and heard group or two were laughing . I got injury in my knees and hip also. Later I saw girl was approaching towards me and I assumed that she was the one and I shouted at her saying " What the fuck and why did you did that" and I her pushed down twice . I didn't had my mobile phone and wanted to call police and I started running towards my apartment which close by within 300 m. Then someone held me and polizei came and took me station and took photos and blood samples. Now I wanted to know what kind of punishment will I be getting ? I feel so much disturbed . Can someone give suggestions and how this would affect my stay and working in Germany
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragenssteller,
Erst einmal hat man als Beschuldigter stets das Recht, das Zeugnis zu verweigern oder am besten vor einer Äußerung Akteneinsicht durch einen Anwalt nehmen zu lassen.
Auch wenn ich jetzt als Reaktion auf das gestellte Beinchen keine Notwehr im Sinne des § 32 StGB mehr sehen kann, so wirkt sich wenigstens strafmildernd aus, dass Sie alkoholisiert waren ( was sicher eher ungewöhnlich beim Joggen ist - diese Aussage könnte also durchaus hinterfragt werden ) und offenbar selber vorher verletzt worden sind und der Frau "nur den Kopf heruntergedrückt" haben, ohne dass diese ernsthaft verletzt wurde. Es steht an sich also nur eine Nötigung nach § 240 StGB im Raum. Eine mögliche Beleidigung nach § 185 StGB durch das "fuck" wird sicher nach § 32 StGB gerechtfertigt sein und deswegen nicht verfolgt werden.
Bei fehlender Vorstrafe würde ich vermuten, dass das Verfahren nach § 153 a StPO gegen Geldauflage eingestellt werden kann, wenn Sie sich mit dem "Opfer" einigen / entschuldigen.
Auswirkungen auf Aufenthalt und Arbeit sind keine zu erwarten.
Sollten Sie Nachfragen haben, stellen Sie diese bitte im thread. Über eine Bewertung mit 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- Rechtsanwalt -
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natürlich können Sie basierend auf der Sachverhaltsschilderung auch ohne Anwalt zur Polizei gehen, auch wenn es mit Anwalt immer sicherer wäre.
Bleiben Sie dann ruhig und denken Sie stets eine Weile nach bevor Sie antworten.
Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- RA -
s 177 SIGB-Sexuelle Nötigung Nach S 163a Straf zu Ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungen zu beantragen. Aus diesem am Dienstag, den 03.07.2018, um 09:00 Uhr, das Zimmer: 2 in der (oben) genannten Dienststelle aufzusuchen: prozessordnung ist Ihnen Gelegenheit zu geben, sich zu der Beschuldigung zu äußern, d asterdchtgründe zu beseitigen, zu Ihren Gunsten sprechende Tatsachen geltend zu machen Bitte bringen Sie mit: diese Vorladung und Ausweispapiere sonstiges Sollten Sie zum oben genannten Termin verhindert sein, bitte ich Sie um eine t Mitteilung an die oben genannte Dienststelle. Ich muss Sie darauf autmemsat Sie zu dem angegebenen Termin nicht erscheinen - nach der geltenden dass Sie von Ihrem Recht, zu der Beschuldigung Stellung zu nehmen elefonische oder schriftlic Rechtslage unterstelt werden k , keinen Gebrauch machen wollen Entscheidung steht Ihnen frei. Sie sollten jedoch berücksichtigen, dass lhnen vor denm Ermittlungen nicht nochmals Gelegenheit zur Äußerung gegeben werd Staatsanwalt oder den Richter.
Es muss ein Anwalt unbedingt vorher Akteneinsicht nehmen. Weisen Sie den Polizisten darauf hin, dass Sie nach Akteneinsicht möglicherweise zur Sache aussagen werden.
Am besten Sie suchen sich vorher einen Fachanwalt für Strafrecht an Ihrem Wohnort.
MfG
D. Saeger
- RA -
den Kopf wegdrücken ist natürlich für sich genommen keine sexuelle Nötigung.
Der Sachverhalt klingt merkwürdig.
Da der Tatvorwurf doch recht gravierend ist, würde ich nicht ohne Anwalt zur Polizei gehen.
MfG
D. Saeger
- RA -
Aber:
Aber wir fischen hier ein wenig im Trüben. Von einem Handgemenge nach einem Angriff auf einen Jogger hin zur sexuellen Nötigung ist schon ein weiter Weg vom Tatvorwurf her. Das klingt so, als wenn die Zeugin ein ganz anderes Tatgeschehen geschildert haben dürfte als Sie.
Taktisch wäre es also das klügste erst die Akte über einen Anwalt einsehen zu lassen und dann erst zur Polizei zu gehen.
MfG
D. Saeger
- RA -
MfG
D. Saeger
- RA -
Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung erscheint basierend auf Ihrer Schilderung eher ausgeschlossen.
MfG
D. Saeger
- RA -