Via Amazon Hülle verkaufen - Vorwurf der Nachahmung
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich brauche eine Beratung und zwar geht es um folgendes.
Ich verkaufe über Amazon Handyhüllen, diese sehen so ähnlich aus wie Hüllen eines anderen Herstellers, jedoch benutze ich seinen (Marken)Namen in keiner Form, sprich keiner erwartet beim Kauf dieser Hülle das es ein Produkt dieses Herstellers ist. Nun hat mich der Vertreiber dieser Hüllen angeschrieben und droht mir mit weiteren Schritten, da es (sein Wortlaut) eine Sklavische Nachahmung sein soll.
Können Sie mir da schon kurz was zu schreiben, muss nicht detailliert sein. Hülle sieht ähnlich aus aber ich benutze keinen Namen von denen, weder auf der Hülle, Packung noch Artikelbeschreibung. Ein Patent haben die nur in der USA. Können die mir wirklich etwas?
Ich danke schonmal, möchte nur Wissen ob was auf mich zukommen kann.
Es geht genau um diese Hülle(Marke):
http://www.amazon.de/dp/B00QU4PYRO/
Meine Hülle:
http://www.amazon.de/dp/B00VNILV0G
----------------------
Folgendes wurde mir geschrieben:
Sehr geehrter Herr xxx,
wir möchten Ihnen die Gelegenheit geben Ihr Angebot für den Artikel B00VNILV0G zu überprüfen.
Bitte prüfen Sie hier insbesondere, ob es sich hierbei um eine Sklavische Nachahmung eines Spigen Produktes handeln und ob Ihr Produktabbildung gegen Urheberrechte verstoßen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Seven Media Systems GmbH, Köln
--------------------------
Genatwortet habe ich:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weiß wirklich nicht auf was Sie hinaus möchten und worauf Sie Ihre Behauptungen und Vorwürfe stützen.
Das Produkt wird in keinem Wort und keinem Satz als Spigen Produkt deklariert und Verkauft (ist es auch nicht, soll es auch nicht sein). Auch auf der Hülle selbst finden Sie den Namen Spigen nicht, geschweige den irgendein Branding. Es wird als Selbstständige Hülle verkauft, noch nicht einmal in den Suchbegriffen wurde der Name Spigen genutzt, die Hülle soll dies auch garnicht, ja auch noch nichteinmal den Anschein machen das es sich um solch ein Produkt handelt. Der Kunde wird defintiv nicht in irgendeiner Form getäuscht, er kann nicht im entferntesten denken das es sich um ein Spigen Produkt handelt. Die Hülle wurde auf den Fotos in eine ähnliche Position gesetzt (ich musste suchen um zu erahnen welches andere Produkt Sie meinen) jedoch wurde ein anderes Hintergrundbild auf dem Smartphone genutzt, es ist in keinem Fall das selbe Bild und das erkennt man auch auf einer größeren Entfernung und somit verstößt es auch nicht gegen irgendein Urheberrecht (nochmal:
Es ist nicht das Produktbild das Sie / Spigen nutzen, aber das sollten Sie auch sehen können).
Weitere Fragen etc.? Ich bin gerne für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen,
xxx
------------------
Dies wurde mir geantwortet:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Hiermit beenden wir von unserer Seite die direkte Kontaktaufnahme mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Seven Media Systems GmbH
Was sagen Sie dazu? Was kann auf mich zukommen?
Danke schonmal.
Mit freundlichen Grüßen,
xxx
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Ein US-Patent kann Ihnen hier in der EU nicht gefährlich werden. Allerdings stehen nicht nur Produktabbildungen, sondern auch das Design eines Produktes unter Urheberrechtsschutz. Zudem kann ein Design als ein sogenanntes Geschmacksmuster ähnlich wie eine Marke geschützt werden.
Ein Urheberrechtsschutz setzt voraus, das eine künstlerische Schöpfung erkennbar ist, was den Fotos nach zu urteilen eher nicht gegeben ist. Jedoch ist ein Geschmacksmusterschutz denkbar, was nur durch eine Prüfung beim DPMA festgestellt werden kann.
Die Gegenseite zielt vermutlich (auch) auf den Schutz des Designs ab, da eine sklavische Nachahmung diesen Schutz verletzen kann. Wenn eine solche Verletzung vorliegt, kann die Gegenseite Sie abmahnen und Sie auf Unterlassung verklagen. Das kann sehr teuer werden.
Ob wirklich eine Verletzung des Schutzes des Designs vorliegt, kann anhand von Fotos nicht beurteilt werden, dazu müßten zwei Exemplare vorliegen und direkt miteinander verglichen werden.
Daher empfehle ich, Vergleichsexemplare einem Anwalt vor Ort vorzulegen und ihn beurteilen zu lassen, wie groß die Gefahr tatsächlich ist.
Davon abgesehen halte ich die beiden Produktfotos für extrem ähnlich und empfehle, ein anderes Produktfoto zu verwenden.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Urheberrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen