Verträge betreffend der Umfinanzierung
Beantwortet von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Fragestellung
Lieber Herr Kromer,
wie bereits besprochen, bitte ich um Überprüfung der Verträge und Antwort
ob ich auf die Mitwirkung meines Bruders angewiesen bin und wenn ja,
welche Möglichkeiten habe ich dann die Umfinanzierung umzusetzen
wenn es seine Mitwirkung verweigert.
Mit freundlichen Grüßen
Z. M.
P.S. ich glaube die Verträge muss ich nicht noch einmal senden, falls ja bitte um eine Info.
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Antwort von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Lieber Ratsuchender,
ich sehe das Problem hier nicht auf Ebene der Grundschulden sondern vielmehr in der Zahlungsanweisung an die Lebensversicherung:
(1)
Gemäß § 2 des Kaufvertrages hat Ihr Bruder Ihnen bereits alle Rückgewähransprüche an den Grundschulden abgetreten, sobald der Kaufpreis aus dem Kaufvertrag gezahlt ist.
Damit müssten Sie zunächst den Kaufpreis aus dem Kaufvertrag bezahlen.
Entscheidend ist aber natürlich, dass die Grundschulden gegenüber der Deutschen Herold und der Deutschen Bank nur gelöscht werden, wenn die jeweils zugrundeliegenden Forderungen erfüllt sind.
(2)
Hier verstehe ich Sie so, dass die Lebensversicherung auf den Namen Ihres Bruders läuft. Sie wollen diese ganz oder teilweise vorzeitig kündigen und den dann ausgezahlten Betrag für die Tilgung der Restschuld aus dem Darlehen mit der Deutschen Bank verwenden. Die dann noch offene Darlehenssumme wollen Sie bei einer anderen Bank anschlussfinanzieren und daher entsprechend eine Grundschuld bestellen.
(3)
Damit stellt sich die Frage, wie Sie die Deutsche Herold anweisen können, das Guthaben an die Deutsche Bank auszuzahlen. Der Kaufvertrag ist an dieser Stelle leider alles andere als gut gelungen. Im Kaufvertrag ist vorgesehen, dass Sie die Darlehensverpflichtungen übernehmen. Dieser Begriff ist aus zweierlei Gründen hier schlecht:
- Meines Erachtens handelt es sich bei der Lebensversicherung eigentlich nicht um eine Darlehensverpflichtung.
- Zweitens würde Ihnen die Übernahme einer Verpflichtung nicht helfen, da aus dem Darlehensvertrag Rechte und Pflichten entstehen.
Meines Erachtens ist dies nicht der Fall. Auch später in § 2 ist die Rede von einer Schuldübernahme. Eine Schuldübernahme ist gerade keine Vertragsübernahme. Damit ist der Lebensversicherungsvertrag weiterhin im Bestand Ihres Bruders.
(4)
Damit sind Sie zunächst auf die Zustimmung Ihres Bruders angewiesen. Im Vertrag kann ich leider keine ausdrückliche Verpflichtung erkennen, wonach Ihr Bruder hier zu einer Mitwirkung verpflichtet sein sollte. Soetwas könnte sich gegebenenfalls aus einer geänderten Zweckbestimmungserklärung (siehe Ende § 2) ergeben. Ist Ihnen soetwas bekannt? Wenn nicht, stellt sich die Frage ob Sie überhaupt einen Anspruch gegen Ihren Bruder haben.
Hier ist mir eine für Sie realistische Einschätzung wichtig: ich sehe diesen Punkt als kritisch. Wenn sich Ihr Bruder hier querstellt, dann kann dieser Punkt rechtlich sehr unangenehm werden. Hintergrund dessen ist, dass nach § 311b BGB in einen notarpflichtigen Vertrag auch alle damit zusammenhängenden Nebenabreden aufgenommen werden müssen. Wenn Ihr Bruder nun behauptet, dass davon nie die Rede war, dass „seine Lebensversicherung“ faktisch an Sie abgetreten wird, dann spricht im Streitfalle viel dafür, dass eine solche Nebenabreden – mangels Aufnahme in den Kaufvertrag - nicht getroffen wurde. Es könnte sich hier im Extremfall ein lange dauernder Rechtsstreit anschließen. Natürlich würde sich Ihr Bruder dann – falls Sie siegen – schadensersatzpflichtig machen, allerdings nützt Ihnen dies für die aktuelle Situation wohl nichts.
Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes, z.B. eine einstweilige Verfügung sehe ich hier als nicht sinnvoll an. Sie hätten hierfür – mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Sicherheitsleistung in entsprechender Höhe erbringen, z.B. eine Bankbürgschaft.
Damit bleibt Ihnen derzeit meines Erachtens nichts anderes übrig, als die Zustimmung Ihres Bruders einzuholen. Als Druckmittel könnte hier natürlich die Androhung der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches genutzt werden.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positiveren Nachrichten überbringen kann. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Kromer
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