Versteuerung von Einnahmen aus Forstwirtschaft
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe letztes Jahr ein Waldgrundstück in Paraguay gekauft. Dieses wird voraussichtlich 2023 Einkünfte aus Forstwirtschaft erzielen, die ich meines Kenntnisstandes nach, versteuern muss. Der Verkäufer sagte mir, es gibt eine Möglichkeit, Steuern zu sparen, indem man sich den Kauf des Grundstückes "vortragen" lässt. (das ist jetzt mein Vokabular). Gibt es eine Möglichkeit da irgendetwas zu tun? Es gibt ja einen Freibetrag. Muss man den beantragen?
Mit freundlichen Grüßen
René Tünge
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Antwort von StB Fachberater f. Int. StR Patrick Färber
Sehr geehrter Fragesteller,
auf Basis des ehrlicherweise unterirdischen Honorars (nicht böse sein, ist aber wirklich so) kann ich Ihnen sagen:
Ich habe einen Kunden hier im Forum bezüglich des Kaufes einer Orangenplantage in Paraguay beraten. Dort haben die Verkäufer den gleichen "Verkaufstrick" angewendet. Sie haben behauptet, dass mit dem Kauf des Grundstücks sofort ein steuerwirksamer Verlust entstehen würde, den man steuerlich in die Folgejahre vortragen kann. Das klingt bei Ihnen nach der gleichen Masche.
Richtig ist aber, dass der Kauf von Grund und Boden keine steuerlich sofort abziehbaren Werbungskosten/Betriebsausgaben sind, sondern Anschaffungskosten. Bei "Anschaffungskosten" werden die Ausgaben über die Nutzungsdauer des Grundstücks pro Jahr verteilt, also in die Zukunft gelegt. Bei reinem Grund und Boden gibt es gar keine Abschreibung, ggf. ist das bei Waldgrundstücken im Rahmen der L+F anders. Diese Investements haben ja meist eine Laufzeit von z.B. 10 oder 20 Jahren.
Außerdem werden Sie dort Eigentümer eines Grundstücks. In Paraguay werden bei Einkünften aus L+F 10% Steuern fällig. Wenn Sie das Grundstück wieder verkaufen wollen, können ggf. zusätzliche Steuern dort entstehen.
Ich empfehle Ihnen, sich bei Ihrem Finanzamt einen Sachbearbeiter zu suchen, der im Bereich Land und Forstwirtschaft zuständig ist und das alles genau abzuklären.
Den Freibetrag für L+F kommt "automatisch", sobald man Einkünfte dieser Art in der Einkommensteuer angibt.
Viel Glück bei der weiteren Recherche, das ist ein sehr seltenes Randgebiet, das nur wenige Steuerberater können.
Viele Grüße
Patrick Färber
StB, Fachberater für Internationales Steuerrecht
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