Versteuerung der privaten Kfz- Nutzung ab Übergang zur Kleinunternehmerregelung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Becker,
Aufgrund des gesunkenen Umsatzes werde ich in diesem Jahr die Kleinunternehmerregelung anwenden.
Bisher habe ich den privaten Nutzungsanteil meines Kfz- mit 19% USt versteuert.
Kann ich jetzt auf die Besteuerung der Privatnutzung verzichten?
Hätte das ggf. Folgen für die bei der Anschaffung des Kfz ( Kauf vor 2 Jahren) gezogene Vorsteuer?
Für eine baldige Stellungnahme wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
D. Neumeyer
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Steuerberater Steffen Becker
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die private Nutzung des Pkw unterliegt mit Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nicht mehr der USt, wohl aber weiterhin der Einkommensteuer.
Mit Übergang zur Kleinunternehmerregelung tritt eine Änderung der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse ein (§ 15a Abs. 7 UStG). Die Vorsteuer ist daher zu berichtigen. Der Vorsteuer-Berichtigungszeitraum beträgt für den Pkw 5 Jahre (§ 15a Abs. 1 UStG). Somit hat eine Vorsteuerkorrektur dahin gehend zu erfolgen, dass ab dem Wechsel zur Kleinunternehmerregelung bis zum monatsgenauen Ende des Fünfjahres-Zeitraumes, beginnend mit dem Anschaffungsdatum des Pkw, die Vorsteuer zurück zu zahlen ist; praktisch 1/60 für jeden Monat, in dem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird bis zum Ende des Fünfjahres-Zeitraumes.
Eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG entfällt, wenn die auf die Anschaffungskosten des Pkw entfallende Vorsteuer 1.000 €nicht übersteigt (§ 44 UStDV).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Umsatzsteuer?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen