Versicherungs Recht glasversicherung Verjährungsfrist
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren ,
11 2011 habe ich ein Glasschaden -Tischglasplatte gemeldet. Ich solle ein Kostenvoranschlag besorgen. Der Kostenvoranschlag ersatzglas war auf 940 Euro netto. Der Tisch könnte nicht wieder Hergestellt werden. Ich wollte dann einen Geldbetrag weil ich den Tidch nicht mehr wollte. Im 2. 2012 hat die Versicherung mir ein Schreiben Geschick das die Versicherung sich mit 750 Euro an einen neuen Tisch beteiligen wolle.
4/2015 habe ich die Versicherung denn Kauf eines Tisches angezeigt. Jetzt beruft Sich die Versicherung sich die Einrede der Verjährung.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Die Stellungnahme der Versicherung ist so nicht korrekt, auch wenn dies im Ergebnis nichts ändert. Die Verjährungsfrist beginnt in der Tat zum 31.12.2011 zu laufen und würde am 31.12.2015 enden.
2. Gemäß § 15 VVG ist die Verjährung solange gehemmt bis die Versicherung Ihnen die Einstandsverpflichtung schriftlich mitgeteilt hat.
3. Die Versicherung hat am 17.02.2012 mitgeteilt einen Teil des gemeldeten Schadens zu erstatten. Wenn das Schreiben Ihnen am 19.02.2012 zugegangen ist, ist der Ansprch am 19.02.2015 verjährt.
4. Insoweit ist die Aussage der Versicherung im Detail zwar nicht korrekt, das Ergebnis der eingetretenen Verjährung ist hingegen zutreffend.
Ich bedaure Ihnen kein besseres Ergebnis übermitteln zu können, hoffe aber Ihnen weitergeholfen zu haben.
Viele Grüße
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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