Vermittlungsvertrag
Fragestellung
Guten Abend,
habe als Vermittler (HGB§84 Kleingewerbe) an einen Bauunternhmmer aus der Nähe von Hannover einen Auftrag zum An/Umbau und enegergtischen Sanierung von 2 Häusern im Raum Bodensee vermittelt. Er stellte daraufhin dem Kunden die erste Abschlagsrechnung in Höhe von 15 % der Bausumme (etwa: 63.500,00EUR) in Rechnung und so wie es sich jetzt darstellt erbringt er wohl der Bauherrin gegenüber keinerlei Leistung. Eines hat er allerdings getan er bezahhlte Vereinbarungsgemäß etwa 10.500,00 Euro an Provision aus diesem einkassierten Betrag an mich aus. Hafte ich nun dem Bauherren gegenüber mit oder muß ich die Provision zurückzahlen. Wichtig die Projektierung des Sanierungsauftrages wurde von mir weitestgehend erarbeitet und hatte von den Bauherren bis dahin keinerlei Zahlungen dafür erhalten. Immerhin arbiete ich fast ein ganzes Jahr daran, dann kommt wie es aussieht ein Betrüger aus Norddeutschland und macht alles kaputt. Bitte hier dringend um Ihren sachkundigen Rat.
M.f.G.
R.Nuber
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
es gilt hier § 87a HGB, für den entscheidend ist, mit wem Sie den Vermittlungsvertrag abgeschlossen haben, mit dem Bauherren oder dem Bauunternehmer.
Da Sie die Provision von dem Bauunternehmer erhalten haben, gehe ich davon aus, dass Sie aufgrund eines Vermittlungsvertrages mit dem Bauunternehmer gehandelt haben. Daher müssen Sie die erhaltene Provision nur zurückgewähren, wenn die Bauherren nicht leisten. Ob und wie der Bauunternehmer leistet, ist dann für die Frage einer Rückzahlungspflicht Ihrer Provision nicht wichtig.
Gegenüber den Bauherren haften Sie nur, wenn Sie mit diesen einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen haben und die Provision von dem Bauunternehmer in Vertretung für die Bauherren an Sie gezahlt wurde. Darüber hinaus haften Sie dann nur, wenn die Bauherren Ihnen eine Verletzung des Vermittlungsvertrages mit den Bauherren nachweisen können.
Bitte stellen Sie Nachfragen, wenn etwas unklar geblieben ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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