Firmengründung
Fragestellung
Von Privat zu Privat, eine Empfehlung
für einen niveauvolle Lebenspartner.
Die seriöse, ernsthafte Suche
nach einem annähernd gewünschten Lebenspartner.
Durch eine Datenbank mit Vergleichsfunktion.
Nur die Datenbank - und Bearbeitungskosten entstehen.
Was ist zu beachten?
Gewerbeanmeldung, was ist zu beachten Homepage, Internetwerbung.
Gesucht wird ein Anwalt, für eine weitere anfallende Bearbeitung,
nach der Firmengründung.
Mit freundlichen Grüßen H. E.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend beantworte:
1. Wie von Ihnen ausgeführt ist eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Nach § 38 Abs. 1 Nr. 3 GewO handelt es sich bei der Partnvermittlung um ein überwachnungspflichtiges Gewerbe, so dass neben der Gewerbeanmeldung ein Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen ist.
§ 38 Überwachungsbedürftige Gewerbe
(1) Bei den Gewerbezweigen
3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
hat die zuständige Behörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung nach § 14 die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen. 2Zu diesem Zweck hat der Gewerbetreibende unverzüglich ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 5 zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen. 3Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Behörde diese Auskünfte von Amts wegen einzuholen.
2. Im weiteren ist eine Umsatzsteuernummer bei dem zuständigen Finanzamt zu beantragen. Darüber hinaus sollte eine Umsatzsteueridentnummer bei dem Bundeszentralamt für Steuer beantragt werden. Diese Nummer wird dann in das Impressum aufgenommen.
Die erforderlichen Voraussetzungen für den Antrag können Sie hier einsehen:
https://www.bzst.de/DE/Steuern_International/USt_Identifikationsnummer/USt_Identifikationsnummer_node.html
3. Sie benötigen ein Impressum eine Datenschutzerklärung sowie eine Widerrufsbelehrung. AGBs sind nicht zwingend aber empfehlenswert.
4. Im weiteren empfehle ich zwei Geschäftskonten einzurichten. Ein Konto für die laufenden Zahlungen sowie ein Konto für Zahlungen an das Finanzamt.
5. Schließlich sollten Sie ein Muster für einen Vermittlungsvertrag erstellen, den Sie dann verwenden können.
6. Soweit Sie planen für die Tätigkeit eine Gesellschafter z.B. GmbH oder Unternehmensgesellschaft zu gründen, ist eine notarielle Beurkundung und die Einzahlung des Eigenkapitals erforderlich. Bei der GmbH ist das hälftige Eigenkapital von EUR 12.500,- einzuzahlen. Die restlichen EUR 12.500,- können zu einem späteren Zeitpunkt eingezahlt werden. Bei einer Unternehmensgesellschaft reicht für die Bereitstellung des Eigenkapitals EUR 1,- aus.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe bei einer weiteren Beratungstätiigkeit gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Komme demnächst mit anderen Anliegen auf sie zu. Danke.
MFG H. E.
Um Missverständnisse zu vermeiden:
" Durch eine Datenbank mit Vergleichsfunktion " Erfassen der Daten der Interessenten. Speichern, mit anderen Daten weiterer Interessenten zu vergleichen. Zutreffende Suchvorgaben, Eigenschaften, usw.
festzustellen. Bei Annäherung, die bis dahin anonymen Daten den zutreffenden Suchenden anzukündigen, bzw. bei der Zustimmung von den Suchenden, die dann offenen Daten der/ dem Suchenden mitzuteilen.
Damit dann die Kondaktaufnahmen selbst, den Suchenden zu überlassen.
Ist das eine Partnervermittlung?
Kostenabrechnung für die Einrichtung in der Datenbank
pauschal, eine weitere Tätigkeit nach Aufwand , das wird
vorher vereinbart.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
H.E.
Grundsätzlich sehe ich bei einer reinen Datenbank kein überwachungspflichtiges Gewerbe. Allerdings wird hier eine Vergleichsfunktion vorgenommen und einem Suchenden Daten zur Verfügung gestellt mit denen er den Konakt zu einem anderen Suchenden herstellen kann. Aus meiner Sicht ist dies bereits mehr als das Betreiben einer reinen Datenbank, sondern umfasst auch Vermittlungsleistungen, mit denen die Nutzer untereinander in Kontakt treten können.
Ich gehe daher von aus, dass das zuständige Gewerbeamt neben der Gewerbeanmeldung ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangt.
Ich hoffe dies hilft Ihnen weiter.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt