Vermeintlich verjährte Forderungen per Mahnbescheid?
Fragestellung
Sehr geehrte/r Rechtsanwältin/-anwalt,
meine Frage zielt in Richtung Handlungsempfehlung ebzüglich folgender Sache ab:
Am 26.04.2017 forderte eine von der E-Plus beauftragte Kanzlei „Purps Vogel Flinder Düsseldorf“ mich auf, eine angeblich offene Forderung in Höhe von insgesamt etwa 290€ zu begleichen (Siehe Anhang). Diese Forderungen ergäben sich aus 3 Rechnungen von 30.04.2012 bis 31.07.2012.
Aufgrund meiner Annahme, dass eine solche Forderung längst verjährt sein müsste, sowie der Formulierungen des Schreibens, ging ich von einer Betrugsmasche aus. Diesem Schreiben ging ein Brief einesInkassounternehmens "GFKL" zuvor, das ich genauso einschätzte.
Ehrlich gesagt kann ich nicht mit abschließender Sicherheit verneinen, dass diese Forderung auf tatsächlich ausgebliebenen Zahlungen meinerseits beruht.
Da zwischen dem Datum der Forderungen und jetzt ein Zeitraum von fast 5 Jahren liegt, habe ich jedoch keinerlei Rechnungen oder andere Dokumente, um das zu verifizieren.
Zudem bin ich immer noch davon überzeugt, dass diese Ansprüche verjährt sein müssten.
Vor einigen Tagen wurde mir förmlich ein Mahnbescheid zu dieser Sache zugestellt. Der exakte Text der Hauptforderung lautet ("Vertragskonto" ausgesternt):
1. Schadenersatz aus DIENSTLEISTUNGS-Vertrag gem. Vertrag-REST ******* vom 24.07.12
99,99 EUR
2. Telekommunikationsdienstleistungen gem. Vertrag *RE VOM 31.07.12 vom 21.08.12
31,94 EUR
Wären Sie so freundlich mir dazu eine fundierte Empfehlung auszusprechen, wie ich in dieser Sache vorgehen soll.
Halten Sie es für sinnvoll dem Bescheid zu widersprechen?
Falls ja: Was passiert dann im weiteren Verlauf und worauf muss ich achten?
Falls nein: Warum sind die Ansprüche nicht verjährt? Habe ich eine Möglichkeit dieses Vertragskonto auf Korrektheit zu überprüfen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
- Krause
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Sie sollten auf jeden Fall diesem Mahnbescheid binnen der 14-tägigen Frist seit Zustellung bei Ihnen mittels des entsprechenden Formulars widersprechen.
Im Einzelnen:
Zunächst ist es an der Gegenseite, Grund und Höhe der Forderung konkret Ihnen nachzuweisen.
Verlangen Sie dieses mithilfe des Widerspruches, was Sie in das betreffende Feld eintragen können. Die Vertragsunterlagen etc. sollten Ihnen vorgelegt werden.
Verlangen Sie eine Vorlage der Unterlagen unter ausdrücklicher Berufung auf § 45i Telekommunikationsgesetz (TKG).
Sie schreiben ja selbst zurecht, dass zwischen dem Datum der Forderungen und jetzt ein Zeitraum von fast 5 Jahren liegt, Sie jedoch keinerlei Rechnungen oder andere Dokumente vorliegen haben, um das zu verifizieren.
Die Verjährung müssen Sie schriftlich gegenüber denen einwenden, was Sie separat erledigen können, gegenüber der Kanzlei. Derartige Entgeltforderungen verjähren innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.
Das reicht dann soweit erst einmal aus.
Zudem gibt es ja zahlreiche seriöse Einträge im Internet zu diesem Themenbereich, die für die oben genannten Einwendungen sprechen.
Es wäre sodann an der Gegenseite das weiterzuverfolgen, was aber eher unwahrscheinlich sein dürfte, wenn Sie so vorgehen, wie beschrieben.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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