Verletzung des Markenrechts
Fragestellung
Ich habe zwei URLS registrieren lassen und ein Logo entworfen mit dem Namen: "mynatureprint". Dieser Name kommt aber einer Markenbezeichnung sehr nahe, welche bereits als internationales Trademark eingetragen ist: "NATUREPRINT" (TESS).
Siehe dazu: http://tmsearch.uspto.gov/bin/showfield?f=toc&state=4803%3Aopy18e.1.1&p_search=searchss&p_L=50&BackReference=&p_plural=yes&p_s_PARA1=&p_tagrepl%7E%3A=PARA1%24LD&expr=PARA1+AND+PARA2&p_s_PARA2=natureprint&p_tagrepl%7E%3A=PARA2%24COMB&p_op_ALL=AND&a_default=search&a_search=Submit+Query&a_search=Submit+Query
Darf mein Branding (eigene T-Shirtmarke) UND das Logo auf der Website "My Nature Print" (zusammen oder auseinandergeschrieben) heißen?
Oder gäbe es lediglich nur bei der Verwendung von dem Namen "Natureprint" Probleme?
Mit freundlichen Grüßen,
Mario Schwanse
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und die Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Bitte teilen Sie mir hierzu Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutzauditor (TÜV)
Sie haben eine Frage im Bereich Markenrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Zwar ist die von Ihnen genannte Konkurrenzmarke als Internationale und EU-Wortmarke eingetragen. Eine gewisse Ähnlichkeit gibt es schon. Doch ist gerade der Anfang Ihrer Marke deutlich anders.
Zudem ist internationaler und EU-Schutz nur für die internationale Klasse 3 und die EU-Klasse 30 beansprucht. Dies ist der Bereich von Parfüms und Aromastoffen sowie aromatischen Verbindungen.
Soweit Sie sich außerhalb dieser geschützten Bereiche aufhalten - und so habe ich Sie mit T-Shirt-Aufdrucken etc. verstanden - Dürften Sie keine Probleme haben, egal wie Sie das schreiben.
Vielleicht macht hier ein entsprechender Markenschutz für Sie ebenfalls Sinn.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)