Verkehrsunfall HWS
Beantwortet von Mediator & Schuldnerberater Ralf Bornemann in unter 2 Stunden
Fragestellung
Guten Tag,
ich hatte Ende Jan. 2014 einen Verkehsunfall. Ich stand an der roten Ampel. Vorgebeugt (angeschnallt) um das Ampel-Rotlicht zu beobachten.
Plötzlich tat es einen Schlag. Ich blickte in den Rückspiegel und konnte nichts sehen weil der Kofferraumdeckel aufgesprungen war. Das Auto schob sich wie von Geisterhand über die Kreuzung und kam nach ca. 25 Meter zum stehen.
Lt. Polizeiangabe ist meine Gegnerin mit ca. 60 kmh aufgefahren. Unser 500er Mercedes war nur noch Schrott. Der Kofferraum war bis über 50% hinten keilförmig eingedrückt. Leider war das gut erhaltene Stück, mit allem Luxus ausgestattet schon ca. 15 Jahre alt und es gab gerade mal 6,.000 € Schadenersatz.
Ich als Fahrer war sehr geschockt, hatte nicht gleich, aber Stunden später die üblichen Ausfälle, wie Schwindel, Sehstörungen, einen steifen Hals, Kopfschmerzen und den Alptraum ein Auto zu fahren. Also eine echte Krise und Angstgefühle, es würde wieder einer hinten rein donnern.
Der Zusammenprall fand an der Stoßstange hinten links statt. Das Nummernschild war auf der Stoßstange gut leserlich abgedruckt.
2 Jahre habe ich mich von vielen Ärzten behandel lassen und über 100 Massagen und Übungen
über mich ergehen lassen.
Am Anfang konnte ich den Hals beim rückwärts fahren kaum bewegen und bekam bei jedem Einparken die Krise, weil ich den Verkehr hinter mir nicht richtig beobachten konnte.
Jetzt ist es etwas besser, aber ich kann den Hals leider nur ca. 10 bis 15 % nach links oder rechts drehen.
Da ich privat versichert bin, kann mir die Krankenkasse sicherlich bestätigen, dass ich noch nie
zu diesem Leiden, vor dem Unfall behandelt wurde.
Jetzt streite ich mit der Versicherung.
Zu dem bisherigen Schmerzengeld von 400 €, hat die Versicherung jetzt noch 600 € zusätzlich angeboten. Meine Kosten für die Massagen, mein eigener Selbstbehalt für 2 Jahre. der 2.710 € gekostet hat, will sie nur mit 1.165 € vergüten.
Soll ich mich auf diese Spiel einlassen ?
Mein Anwalt meinte ja!
Ich finde leider die Sparte Verkehrsrecht, unten nicht.
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Antwort von Mediator & Schuldnerberater Ralf Bornemann
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich würde mich an Ihrer Stelle nicht auf das Spiel einlassen, bevor ein Richter über die Höhe des Schmerzensgeld entschieden hat. Kopieren Sie alle Beläge Ihrer Ausgaben (die Krankenkasse kann Ihnen eine Kostenübersicht erstellen)
Gab es eine Begutachtung bzgl. Schmerzensgeld und haben Sie eine Zivilklage eingereicht?
Die Schmerzensgeldberechnung erfolgt durch einen zuständigen Richter. Für das Schmerzensgeld existiert kein Rechner, der auf Grundlage von einprogrammierten Regeln eine mathematische Formel befolgt und so konkrete Beträge in Euro errechnet. Stattdessen bestimmt sich beim Schmerzensgeld die Höhe in einem dynamischen Prozess, der ein menschliches Gerechtigkeitsempfinden widerspiegelt.
Die Pflicht zum Schadensersatz ist im § 823 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Werden das Leben, die Gesundheit, die Freiheit oder das Eigentum einer Person verletzt, muss der Verursacher diesen Schaden wieder ersetzen.
Maßgeblich für die Bestimmung vom Anspruch auf Schmerzensgeld bzw. seiner Höhe ist der § 253 BGB. Dort heißt es:
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
„Billig“ wird in diesem Zusammenhang mit „angemessen“ übersetzt, wobei das Gesetz nicht näher darauf eingeht, was als angemessen zu erachten ist.
Falls noch nicht geschehen, erheben Sie eine Zivilklage gegen den Unfallverursacher auf Schmerzensgeld. Somit sind Sie auf der sicheren Seite, dass Sie auch ein angemessenes Schmerzensgeld erhalten.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und weiterhin Gesundheit.
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