Verkehrsunfall Fahrerflucht ohne Personenschaden beim Parken
Fragestellung
Beim Einparken ist ein Unfall passiert, dass andere Fahrzeug wurde gescheppert bzw.
Stossdampfer - Mercedes-Benz E 280 CDI (aus Bujahr ca. 2006-2009) zerkratzt.
Schockiert ist man weg gefahren.
Was tun, wenn man sich vom Unfallort entfernt hat und ohne zu merken, dass man beobachtet wurde?
Die Polizei wurde entsprechend durch Zeugen aus nahe stehendenden Gebäuden informiert.
Macht es Sinn, wenn man sich an den Fahrzeughalter wendet, um die Strafanzeige wieder rückgängig machen zu können?
Geht es überhaupt noch, wenn bereits eine Vorladung der Polizei vorliegt?
Wie verhält man sich richtig und welche Rechte hat man bei Vorladung im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Straftat bei Verkehrsunfall mit Flucht?
Was sollte der Polizei gesagt werden und was nicht? Macht es Sinn einen Rechtsanwalt dabei zu haben und wie läuft es eigentlich ab?
Die Person nimmt Antidepressiva in kleiner Menge und wird ärztlich diesbezüglich betreut.
Ist es vom Vorteil, wenn dies mitgeteilt wird oder nicht zwecks Strafmilderung?
Danke
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Anfrage.
Eingangs teile ich Ihnen mit, dass eine abschließende Beurteilung ohne die Einsicht in die Ermittlungsakte nicht möglich ist.
Sie könnten sich aller Wahrscheinlichkeit nach wegen Unfallflucht strafbar gemacht haben.
Dabei handelt es sich nicht um ein Antragsdelikt, bei dem der Antrag auch zurückgenommen werden kann, sondern um ein so genanntes Offizialdelikt, bei dem von Amts wegen ermittelt wird.
Bei einer polizeilichen Vorladung müssen Sie dort nicht erscheinen, lediglich wenn eine Ladung von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht kommt. Es ist anzuraten, den Termin wo der Polizei abzusagen und zunächst Akteneinsicht zu beantragen, um sich ein Bild von der Sach- und Rechtslage zu machen.
Das sollte ein Anwalt machen. Ich kann Ihnen gerne anbieten, Sie in der Strafsache zu vertreten, wenn Sie mich direkt beauftragen. Kontaktieren Sie mich hierzu unter info@rechtsanwalt-pilarski.de.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Strafrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen