Verkehrsrecht - Punkteabbau und Punkte für Zuschnellfahren
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
für folgende Sachverhalte hätte ich gerne eine Einschätzung:
- Punkte im Fahreignungsregister: (siehe Anlage). Frage: Sind die ersten beiden Vergehen mit Rechtskraft vom 20.05.2014 und 27.01.2015 mittlerweile gelöscht, da 5 Jahre vegangen sind?
- Zu schnelle Fahren vom 09.04.: Überschreitung der Höchstgeschwindgeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 40 Km/h (100 anstatt 60). Gibt es hier einen Punkt oder anders?
Danke!
VG,
J. M.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
die Antworten auf Ihre Fragen habe ich Ihnen hier in der Anlage hochgeladen.
Mit freundlichen Grüssen
A. Fischer, Rechtsanwalt
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Sie meinen am 27.1.2020 würden die Punkte gelöscht!?
Können denn die Punkte in der Ueberliegefrist bei einem zukünftigen Vergehen und Überschreitung der 8 Punkte (wenn man die Punkte in der Ueberliegefrist hinzuzaehlt) mir gefährlich werden hinsichtlich eines möglichen Faheverbots oder spielen sie hierfür keine Rolle mehr.
Im Grunde möchte ich wissen, ob mir der vorliegende Punkteauszug + zwei moegliche neue Punkte aus diesem Monat hinsichtlich der Entziehung meiner Fahrerlaubnis gefährlich werden können.
Danke und viele Grüße,
J. M.
Die Rückfragen beantworte ich wie folgt:
Löschung der beiden Einträge erfolgt 2019; genau am Datum der Rechtskraft + 5 Jahre
Die Entziehung der Fahrerlaubnis droht unter den mitgeteilten Umständen nicht.
Mit freundlichen Grüßen
A. Fischer Ra