Verkauf Ferienimmobilie auf Pachtland
Beantwortet
Fragestellung
Vor 15 Jahren habe ich von einem Erben ein Ferienhaus im Land Brandenburg auf einem Pachtgrundstück mit 10 -jähiger Pacht- Vertragslaufzeit plus einzelner Verlängerung gekauft, welches ich zum 1.1.2018 wieder verkaufen möchte. Ein Käufer (Junggeselle, Inhaber einer Firma, der sich erholen will) steht bereit und es muß nun noch ein Pachtvertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen werden.
Das im Eigentum des Verpächters stehende größere Grundstück beherbergt sechs weitere Pächter mit Parzellen in unterschiedlicher Größe. In gleicher Weise Kauf der Immobilie auf Pachtland. Keine Kleingartenkolonie, sondern rein privates Gelände.
Eigentümer/ Verpächter ist hoch betragt und hat besondere Vorstellungen und verlangt neuerdings weitergehende Auflagen im Pachtvertrag:
a) kein Dauerwohnaufenthalt (kein Problem-ist gar nicht beabsichtigt)
b) keine Hunde (kein Problem, könnte man akzeptieren)
c) keine Kinder- gemeint ist offensichtlich Kleinkinder (müßte konkretisiert werden)
d) keine Junggesellen (???)
e) Auflagen zur Garten- Beet- und Wiesengestaltung (???)
Meine Frage: Ist so etwas in diesem Umfang zulässig. Sollte der interessierte Käufer keinen Pachtvertrag bekommen, muß der Makler weiter suchen. Dies kann ja nun ein unendliches Spiel werden. Wo sind die Grenzen für den Verpächter?n
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
sicherlich sind die Wünsche des Verpächters sehr weitreichend und teilweise nicht mehr nachvollziehbar. Zu bedenken ist aber, dass Sie derzeit nur eine schuldrechliche Vereinbarung hinsichtlich der Pacht mit Ihnen selbst mit dem Herrn haben. Aus dieser kann ich an sich keine Verpflichtung ableiten, den Vertrag mit den gleichen Konditionen mit einem Dritten abzuschließen. So etwas wäre nur im Rahmen des AGG denkbar. Man könnte mit sehr viel jur. Aufwand uU einen Verstoß gegen § 2 AGG zu konsturieren versuchen ( keine Junggesellen ). Ehrlich gesagt sehe ich das aber nicht.
Zudem muss man bedenken, dass der Verpächter normalerweise spätestens nach Ende der Pacht Eigentümer des Hauses geworden ist bzw. jetzt schon ist, da es auf seinem Grund steht. Deswegen muss man mit sehr großer Sorgfalt ihren derzeitgen Vertrag / die Verträge prüfen!
M. E. scheint es am sinnvollsten noch einmal einen Termin mit dem Herrn und ihrem Interessenten zu vereinbaren, um Missverständnisse durch ein Kennenlernen auszuräumen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
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wie kommen Sie auf die Idee, daß ein Gebäude auf fremden Grund und Boden (also hier Pacht) nach Verkauf des Gebäudes an einen neuen Erwerber und somit Ende eines bisherigen Pachtvertrages automatisch in das Eigentum des Verpächters wechselt?
Dies ist aber vorrangig eine Frage der ursprgl. getroffenen Vereinbarungen.
MfG
D. Saeger
- RA -