Verjährungsfrist bei Rechnungen
Fragestellung
Was gilt für eine Verjährungsfrist? Ich habe heute nach 4Jahren und 9Monaten eine Aufforderung von "Prima Call" noch angeblich noch 9,99Euro für eine angebliche Bearbeitungsgebühr zu zahlen.
Ich habe damals dieses Konto gekündigt und mußte aber die Vertragslaufzeit einhalten und bis zu Ende die Grundgebühr bezahlen. Ich habe lt. Vertrag auch immer eine Auflistung der Einzelverbindungen erhalten, weil ich es so wollte. Heite schicken diese Leute mir eine Kopie vom August 2008, wo eine Bearbeitungsgebühr von 8,40 Euro aufgelistet ist, weil ich damals eine Rückbuchung veranlaßt habe und dieser Anbieter keinen Zugriff mehr auf mein Konto haben sollte, Bereits 2009 kam schon mal eine Aufforderung zu einer Nachzahlung von 20,66 Euro, die ich dann beglichen habe, obwohl damals schon die Frage stand, ob dies überhaupt berechtigt war und im Juli 2009 noch einmal mit8,60. Man hatte angeblich bei der Prüfung festgestellt, daß nicht korrekt abgerechnet wurde, was ja eigentlich auch nicht mein Fehler war.Im November kam noch einmal eine Rechnung mit 0,05Euro. Da hat es mir dann schon gereicht. Man schrieb, daß damit alles beglichen sei. Jetzt stellt man mir diese offene Forderung, die ich bis zum 09.05. zu zahlen hätte oder es folgen gerichtliche Schritte. Wie verhalte ich mich?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Mathias Schatz
Sehr geehrter Ratsuchender,
es gilt grundsätzlich die 3 jährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist beginnend mit dem Schluss des Jahres in welchem der Anspruch entstanden ist und Anspruchsgrund und Anspruchsgegner dem Gläubiger bekannt waren oder aus grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren. Für alle Forderungen die im Laufe des Jahres 2008 gegen sie erhoben wurden sind mit dem Schluss des Jahres 2011 alle aus 2009 mit Schluss des Jahres 2012 verjährt. Wenn Sie im Laufe des Jahres 2009 eine Saldenmitteilung und Abschlusserklärung über 0,05 € erhalten haben, dann können Sie davon ausgehen, dass ihr Konto geprüft worden ist. Abgesehen davon dass sie sich auf diese Erledigungserklärung berufen können, wären diese vermeintlichen Bearbeitungsgebühren deshalb verjährt, weil es zumindest auf grober Fahrlässigkeit beruht, dass Sienicht früher geltend gemacht worden sind. Sie sollten m.E. abwarten was passiert. Sollte das Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Sie beantragen, dann auf jeden Fall widersprechen. Alles andere (Inkassounternehmen etc.) können sie ignorieren. Nach dem Widerspruch werden Sie mit allergrößter Wahrscheinlichkeit von der Sache nichts mehr hören.
Freundliche Grüße
Mathias Schatz
Rechtsanwalt
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Vielen Dank dafür!
Mit frdl. Gruß J. L.