Veri pay b.v. Heerlen
Fragestellung
Hallo , habe ein Problem mit der veri pay b.v. Vogt
Und Ihre Inkasso Euro Collect.
Mahnung und Zahlungsaufforderung flattern ins Haus
Telefonisch bekam ich ein Angebot für eine VISA Kreditkarte für 7.000€ , es würde per Nachnahme kommen und 96,00 € wären dann fällig.
Da drauf hin sagte die Person auf der anderen Seite das ich es schriftlich bekomme , bin über Weihnachten weg gefahren und der Brief Bote ließ mir eine abhol Karte da .
Als ich wieder zurück kam und zur Post ging , sagte mir die Dame das es zurück geschickt worden ist .
Hatte keine Adresse kein Email.
Nach ein paar Tage Kamm das erste schreiben von Inkasso ich soll 181,30 € bezahlen .
Hatte mich telefonisch bei der Inkasso gemeldet eine sehr unfreundlich Person weißte mich schnell ab , bin da nicht weiter gekommen .
Habe wieder von Inkasso ein schreiben bekommen Mahnung Zahlungsaufforderung wenn ich es nicht bezahle würden sie es der Schufa melden , könnte es auch in Raten bezahlen.
Weis jetzt nicht mehr weiter möchte kein Schufa Eintrag haben .
Soll ich es beziehen oder nicht .
Würde Ihnen sehr danken wenn sie hir mir weiter helfen können
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Fall, den Sie schildern, ist mir bekannt. VeriPay bietet Kreditkarten an. Bei der Bestellung ist in der Regel kein Hinweis darauf, dass derart hohe Beträge durch den Verbraucher zu zahlen sind. Es wird bei Zugang der Kreditkarte ein Nachnahmebetrag gefordert, der vermeintlich zu zahlen sei.
Sodann wird der Betrag nach meiner Kenntnis durch ein Inkasso in Höhe von 181,30 Euro eingefordert und eingetrieben. Das Euro Collect Inkasso macht diese, wie es scheint, ohne detaillierte Prüfung, geltend und schlägt die eigenen Gebühren noch oben drauf.
Sie sollten eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten.
Darüber hinaus empfehle ich, den Betrag nicht zu zahlen, wenn Sie eine solche hohe Nachnahmegebühr mit dem Unternehmen nicht vereinbart haben. Über die Kosten hätten Sie bei Vertragsschluss aufgeklärt werden müssen. Das ist Ihrer Schilderung nach nicht geschehen. Daher sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet derart hohe Kosten zu tragen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Sollten die genannten Unternehmen die Forderung weiterhin gegen Sie eintreiben, stehe ich Ihnen gerne im Rahmen einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung zur Verfügung, wenn Sie Interesse haben. Hierzu müssten Sie mich direkt kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)
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