Verfügungsverbot und Verfügungsunterlassungsvermächtnis
Fragestellung
Ehefrau ist Alleineigentümerin des Familienheims als wesentlichem Vermögensbestandteil, ein gemeinsamer Sohn.
Ehemann soll als Längerlebender Alleinerbe werden, Sohn Vermächtnisnehmer betr. eines Wohnungsrechts betr. eines einzelnen Zimmers.
Ehefrau will zur Wahrung des Familienfriedens derzeit nur ein einseitiges privatschriftl. Testament verfassen.
a. Grundsatz: Verfügungs-/Veräußerungsverbot
Verfügungsunterlassungsverpflichtung des Ehemannes ggü. Vermächtnisnehmer (gemeinsamen Sohn) zu Unterlassung von Verfügungen über das Familienheim.
b. Sanktion I bei Verstoß gegen a.
Ergänzung eines durch die verpflichtungswidrige Verfügung aufschiebend bedingen Auflassungsanspruch des Sohnes auf Übertragung der Immobilie (Herausgabevermächtnis)
- Vormerkung im Grundbuch bereits jetzt möglich?
- einstw. Verfügung möglich?, wie ist der praktische Ablauf / Durchsetzung
- Rechtsgrundlagen
c. Sanktion II bei Verstoß gegen a.
Schadensersatzverpflichtung bei Verkauf des Hauses dem gemeinsamen Sohn den gesamten / hälftigen Veräußerungserlös zu zahlen
- Vormerkung im Grundbuch bereits jetzt möglich?
- Arrest möglich?, wie ist der praktische Ablauf / Durchsetzung
- Rechtsgrundlagen
d. (ausformuliertes) Formulierungsbeispiel betr. a. bis c.
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
die Antworten auf Ihre Fragen mit weiterführenden Hinweisen habe ich in der Anlage hier hochgeladen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Fischer, Rechtsanwalt
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