Vereinsbeitrag wird abgebucht, obwohl schriftlich abgemeldet
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Koch,
seit 3 Jahren wird bei mir Vereinsbeitrag vom Konto abgebucht, obwohl mein Sohn (21) nicht mehr im Verein aktiv ist. Meine eMails an die Vereinsführung werden beantwortet mit der Bitte, dass mein Sohn sie zurückruft. Allerdings wohnt er nicht bei mir und hat auch keine Kontakt zur mir.
Bei der Bank hat man mir gesagt, ich kann das Geld zurückrufen, allerdings Mandat entziehen kann meine Bank nicht. Wie kann ich Einzugsermächtigung entziehen? Welche Möglichkeiten habe ich?
Vielen Dank im Voraus
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie können eine einmal erteilte Einzugsermächtigung von Ihrem Konto widerrufen.
Zwar muss ein SEPA-Mandat nicht zwingend in Papierform erteilt werden, doch der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Sie müssen also eine Kündigung schreiben, eigenhändig unterschreiben und per Post an den Vertragspartner schicken. Dabei gibt es keine Kündigungsfristen, doch sollten Sie darauf achten, wann der nächste Betrag fällig ist.
Auf Nummer Sicher gehen Sie, wenn Sie das Dokument per Einschreiben mit Rückschein versenden.
Diese Angaben sind für den Widerruf notwendig:
Name und Anschrift des Vertragspartners
Eigener Name und Anschrift
Datum und Ort
Kunden-, Vertrags- oder sonstige Identifikationsnummer
Beispieltext: "Hiermit widerrufe ich meine Einzugsermächtigung für IBAN (…) bei der Bank (…) mit sofortiger Wirkung / zum Datum xx.xx.xxxx. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung."
Handschriftliche Unterschrift
Haben Sie die Einzugsermächtigung gekündigt, besteht die Vereinsmitgliedschaft Ihres Sohnes fort. Sie schreiben, dass Ihr Sohn nicht mehr aktiv ist, jedoch nicht, dass er wirksam aus dem Verein ausgetreten ist und die Vereinsmitgliedschaft geendet hat. Sollte die Mitgliedschaft noch bestehen, müssen die Beiträge also weiterhin selbstständig überwiesen werden. Da Sie keinen Kontakt haben, ist es letztlich dann so, dass sich der Verein darum kümmern muss, an das Geld zu gelangen. Sie stehen hierfür nicht in der Verantwortung.
Sollte nach der Kündigung des SEPA-Mandates immer noch Geld überwiesen werden, können Sie dieses problemlos bei Ihrer Bank zurückfordern. Bei derartigen unberechtigten Überweisungen haben Sie 13 Wochen Zeit, die Lastschriftrückgabe bei Ihrer Bank in Auftrag zu geben. Wollen Sie bei bestehender Einzugsermächtigung den Betrag zurückbuchen lassen, können Sie dies ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von acht Wochen tun. Sie könnten also ggf. noch den letzten abgebuchten Betrag zurück erhalten.
Sinnvoll ist es, wenn Sie Kontakt zu diesem Verein aufnehmen und erklären, weshalb die Zahlungen von Ihrem Konto eingestellt wurden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit zunächst weiterhelfen konnte.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole Koch, LL.M.
Rechtsanwältin
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MfG
Natascha Mentgen
ich habe einen Brief von der Bank bekommen (siehe Anhang), dass so nicht geht, wie Sie mir angeraten haben. Wie kann ich kündigen, wenn mein Sohn und nicht ich im Verein angemeldet ist? Er war zur der Zeitpunkt der Antragsabwicklung nicht volljährig. Jetzt allerdings ist er volljährig und ich nichts machen kann? Wie ist die Gesetzlage?
Vielen Dank im Voraus
wie ich Ihnen schrieb, ist die die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Welche Angaben Sie in einem Schreiben an den Verein mitteilen müssen, hatte ich Ihnen in der Bearbeitung mitgeteilt. Die Einzugsermächtigung müssen Sie dort widerrufen, wo Sie diese erteilt haben, also beim Verein, nicht bei der Bank.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin