Veräußerungsgewinn bei Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Peiker,
wenn ich ein Einfamilienhaus innerhalb von 4 Jahren nach Kauf veräußere dieses selbst bewohne allerdings eine Einliegerwohnung vermiete, dann muss ich anteilig nach Wohnfläche Eigentumswohnung / Gesamtwohnfläche den Veräußerungsgewinn aufgrund der Vermietung der Einliegerwohnung versteuern?
Viele Grüße
MH
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Steuerberater Patrick Peiker
Sehr geehrter Ratsuchener,
ich danke Ihnen für Ihren Auftrag.
Sie liegen mit Ihrer Ansicht richtig. Die der von Ihnen privat genutzte Teil kann steuerfrei veräußert werden, da dieser im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren von Ihnen selbst zu Wohnzwecken genutzt wurde.
Die Einliegerwohnung wurde nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt, deshalb ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig, da zwischen Anschaffung und Veräußerung des Immobilienteils weniger als 10 Jahre liegen.
Die Aufteilung in steuerpflichtige Veräußerung und nicht steuerpflichtige Veräußerung erfolg nach den Verhältnisses der jeweiligen Wohnflächen der Gebäudeteile zur Gesamtwohnfläche des Gebäudes.
Sie liegen also mit allen Ihren Annahmen richtig.
Ich hoffe Ihnen zu Ihrer Zufriedenheit geholfen haben zu können. Gerne können Sie mich bei Unklarheiten kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker | Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Immobilienbesteuerung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen