US-Bürgerin will zusätzlich deutsche Staatsbürgerschaft
Fragestellung
Hallo,
Ich (Jahrgang 92) bin US-Bürgerin (Eltern sind US-Bürger), aber hier in Deutschland geboren und aufgewachsen. Ich würde nun gerne die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, aber wenn es irgendwie möglich ist auch meine US-Staatsbürgerschaft behalten.
Ich habe nun gehört, dass wenn man die “Exit”-Gebühren, die von der USA erhoben werden um den US-Pass abzugeben, nicht begleichen kann, den US-Pass doch nicht abgeben muss und der deutsche Staat damit die doppelte Staatsbürgerschaft anerkennen würde. Da ich noch Studentin hier in Deutschland bin, verdiene ich sehr wenig und ich könnte die USD 2350 tatsächlich nicht aufbringen. Wie gut schätzen Sie meine Chance ein, beide Pässe behalten zu dürfen?
Würde es etwas ändern, wenn ich meinen deutschen Freund heiraten würde.
VIelen Dank.
A. Tritt
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Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrte Ratsuchende,
die Grundregel für „Nicht Europäer“ ist, dass die Mehrstaatigkeit nicht möglich ist. Zwar gibt es die grundsätzliche Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit, dies wäre aber nur unter bestimmten Voraussetzungen für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates möglich.
Für alle anderen Staatsangehörige gilt, dass die Annahme oder ggf. Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft zwingend mit der Aufgabe der ausländischen verbunden ist.
Allerdings gibt es auch von dieser Regel Ausnahmen. Diese sind in § 12 StAG geregelt. Für Sie kommt insofern der Ausnahmetatbestand des Absatz 1 Nr. 3 in Betracht. Dann müsste die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft von dem ausländischen Staat „von unzumutbaren Bedingungen abhängig“ gemacht werden. Eine solche unzumutbare Bedingung liegt u.a. nach den Ausführungsrichtlinien dann vor, wenn die bei der Entlassung zu entrichtenden Gebühren ein „durchschnittliches Bruttomonatseinkommen des Einbürgerungsbewerbers“ übersteigen. Der Betrag liegt bei ca. 1.200 EUR. Da die von Ihnen genannten Entlassgebühren deutlich höher sind, wäre der Ausnahmetatbestand gegeben und einer Einbürgerung sollte die Beibehaltung des US-Passes nicht entgegenstehen.
Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein. Gern beantworte ich eventuelle Nachfragen Ihrerseits.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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Danke.
A. Tritt
in den Ausführungsbestimmungen wird nur auf das Einkommen hingewiesen. Also wenn die Entlassgebühr höher ist als das Einkommen von 1200 EUR, dann ist der Ausnahmetatbestand gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Heute habe ich meinen Antrag auf Einbürgerung mit allen Unterlagen persönlich abgegeben.
Ich hatte unter der Rubrik "Vermeidung von Mehrstaatigkeit“ das Kästchen "Nein" angekreuzt, als es darum ging, die jetzige (USA) Staatsangehörigkeit abzugeben. Als Grund habe ich die hohen Kosten für die Passrückgabe USA (derzeit USD 2350) angegeben. Ich verdiene aber nur Brutto ca. EUR 1440 im Monat. Zusätzlich habe ich den von Ihnen genannten Paragraph § 12 StAG Absatz 1 Nr. 3 angegeben, welcher besagt, dass es dadurch zu „unzumutbaren Bedingungen“ kommen würde.
Die Frau von der Ausländerbehörde Waldshut hat darauf erklärt, dass dies keinesfalls zulässig sei. Sie meinte, es sei auf jeden Fall zumutbar und man müsse unter allen Umstände das Kästchen „ja“ (Aufgabe der aktuellen Staatsangehörigkeit) ankreuzen. Dies habe ich getan, da sie den Antrag sonst nicht angenommen hätte. Mein Onkel hat mich begleitet und kann dies bestätigen.
Ist dies rechtens? Ich kann die US-Bürgerschaft aus finanziellen Gründen nicht aufgeben.
Gerne erwarte ich hierzu Ihre Stellungnahme,
Annie Tritt