Urheberrecht: Wortlisten aus Lernbüchern
Fragestellung
Ich beabsichtige einen Online-Vokabeltrainer zu betreiben bei dem Benutzer im Karteikartenprinzip Vokabeln einüben können. Dazu sehen Sie ein zu erlernendes Wort und sollen die Übersetzung eingeben, das System prüft dann die Korrektheit. Neben eigenen Listen, die der User eingeben kann, kann er auch Wortlisten nutzen, die mit einem Lehrbuch korrespondieren. Z.B. wenn im dem Buch "Deutsch A1" vom Verlag X im dritten Kapitel 30 neue Wörter ("das Haus" "haben","blau" etc) vorgestellt werden, so würde ich gerne eine Liste dieser Wörter machen, die ein User auf meiner Seite lernen kann. Es sollen wirklich nur einzelne *Wörter*, die so auch in jedem Wörterbuch zu finden sind und nicht Texte, Übungen oder ganze Sätze übernommen werden. Wie ist das ganze Urheberrechtlich zu bewerten? Darf ich den Titel des Buchs angeben und die Wörter dazu auflisten? Falls nicht: Macht es einen Unterschied wenn ich den Buchtitel nicht angebe? Oder wenn ich eigene Beispiele, Übersetzungen etc dazu schreibe, sprich die Inhalte aufwerte und modifiziere? Vielen Dank!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Alexander Park
Sehr geehrte Ratsuchender,
Ihre Frage darf ich auf Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich erachte ich Ihr Vorhaben als unproblematisch. Sie geben an lediglich Wörter aus einer Liste zu kopieren. Um eine abschließende Bewertung treffen zu können, wäre es aber wichtig, dass Sie mir genauer beschreiben, was Sie vorhaben. Könnte Sie mir dies per Email an mail@kanzlei-park.de tun?
Ich werde Ihnen sodann ohne Extrakosten eine abschließende rechtliche Einschätzung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park
Sie haben eine Frage im Bereich Baurecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen