Urheberrecht im Internet / Onlinekurse
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
ich konsultiere Sie bezüglich einer Frage zum Urheberrecht im Internet. Ich überlege, eine Website zu erstellen, auf der ich Videos veröffentliche, in denen ich die Inhalte von käuflich erwerblichen Onlinekursen wiedergebe.
Ein Onlinekurs, dessen Inhalt ich wiedergeben würde, wäre zum Beispiel folgender: https://finest-audience.de/ Der Kurs kostet aktuell € 497,00. Hier lernt man, wie man Facebook-Werbung richtig einsetzt usw.
Auf meiner Website würde ich dann so etwas sagen wie " Hier erfahrt ihr alles, was ich in der Finest Audience Academy gelernt habe". Dann würde ich eine Sektion auf meiner Website einrichten und meinen Kurs ähnlich strukturieren wie den Originalkurs. In einzelnen Videos zeige ich dann Schritt für Schritt alle Tips und Tricks, die ich aus diesem Kurs gelernt habe. Auf Bilder, Videos oder Ton vom Originalkurs würde ich nicht zurückgreifen. Ich würde lediglich mein Gesicht und meinen PC-Bildschirm zeigen, auf dem ich alles vormache.
Ziel meiner Seite ist es, dass diejenigen, die an dem Originalkurs interessiert sind, nicht € 497,00 ausgeben müssen um zu erfahren, ob der Kurs überhaupt sein Geld wert ist und was da beigebracht wird. Bei mir erfahren die Kunden alles, was in dem Originalkurs beigebracht wird und das würde ich so auch promoten. Dem Tutor des Originalkurses würde so also eventuell ein finanzieller Schaden entstehen. Für meine Seite würde ich dann einen Mitgliedschaftsbeitrag von 3 - 5 Euro im Monat verlangen.
Meine Frage ist also: Darf ich das Wissen, was ich in einem anderen Kurs käuflich erworben habe, in dem oben genannten Szenario an meine potentiellen Kunden weiterverkaufen? Dabei würde ich eine direkte Konkurrenz zum Originalkurs darstellen. Ich würde auch sagen, dass man den Originalkurs nicht mehr braucht, wenn man sich meinen Kurs angeschaut hat.
Ich habe das für mich jetzt mit den sogenannten "Reaction-Videos" auf Youtube verglichen. Dort schauen sich Youtuber ja auch Videos von anderen Youtubern live an und laden dies dann auf ihren eigenen Kanälen hoch. Dabei benutzen sie sogar die Videos des Originals. Eine andere Seite, die mich inspiriert hat, www.blinkist.com/de/ , wo Bücher zusammengefasst werden.
Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen verständlich rüberbringen und würde mich freuen, wenn Sie mir hierzu Ihre Einschätzung geben würden.
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Paul Schulz
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Super, dann melde ich mich ab 11:30 Uhr bei Ihnen.
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)