Unternehmenssitz Problematik
Fragestellung
Guten Tag,
wir sind eine GmbH mit 2 Geschäftsführern. Laut Gesellschaftervertrag, Gewerbeanmeldung, Bank ... ist unser Sitz in Karlsfeld (Kreis Dachau). Briefkasten und Schild ist auch in Karlsfeld.
Das Problem ist, dass bei der steuerlichen Erfassung das zuständige Finanzamt für Karlsfeld, die Adresse des Geschäftsführers in München als Unternehmenssitz angenommen hat. Das Finanzamt in München hat daraufhin die Unterlagen bearbeitet. (Steuernummer und Gewerbesteuerbescheid erhalten)
An sich ist das kein Problem, denn uns ist egal wo die Briefe hinkommen und auch wo wir unsere Steuern zahlen. Nur sind ja alle Verträge und Nummern mit dem Sitz in Karlsfeld beantragt worden und nur die Steuernummer ist nun aus München.
Das Finanzamt ist nun verwirrt und fragt was denn nun unser Unternehmenssitz ist. München oder Karlsfeld?
Wir wissen jetzt nicht wie wir agieren sollen, denn unser einziges Anliegen ist, dass unsere Steuernummer, Umsatzsteuernummer und Handelsregisternummer erhalten bleiben, weil unsere Geschäftstätigkeit seit einigen Monaten begonnen hat und wir uns keine Wartezeit mehr erlauben können.
Wie sollten wir in diesen Fall vorgehen. Reicht es, wenn wir dem Finanzamt einfach mitteilen, dass wir in Karlsfeld unseren Sitz haben.
ich würde mich freuen wenn diese Frage schnell geklärt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
P. P.
Geschäftsführer | P..pajares@simaru.de
Simaru GmbH
Veilchenstraße 12, 85757 Karlsfeld
Registergericht: Amtgericht München, HRB 231411
Geschäftsführer: P. P., Elias Pajares
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Antwort von Steuerberater, vBP Ingo Kneisel
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung, Ihres Einsatzes und den von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben, möchte ich Ihre Frage gerne im Nachstehenden wie folgt beantworten:
Sie geht dahin, wo der steuerlich maßgebliche Firmensitz Ihrer GmbH ist. Briefkasten und Schild allein reichen hier insoweit nicht aus.
Die steuerlichen Erfassung erfolgte bisher beim Finanzamt für Karlsfeld, dieses hat die Unterlagen an das FA München weitergegeben. Im HR wurde die Adresse des Geschäftsführers in München als Unternehmenssitz angenommen, weswegen das Finanzamt in München nun Ihre Unterlagen bearbeitet.
Ihre Frage ist nun, wie Sie in diesen Fall vorgehen sollen und was Sie wollen. Entsteht in Ihrer Firma bei Gewinnen Gewerbesteuer, ist diese regional unterschiedlich hoch. Gewerbesteuerrechtlich wird der Sitz nur dann als Betriebsstätte angesehen, wenn zugleich auch die geschäftsleitende Tätigkeit am Ort des Sitzes dauernd ausgeübt wird. Der Hebesatz in München beträgt 490%, für Karlsfeld betrug der Hebesatz bis 2016 320% ab 2017 350%. Es ist nun Ihre Entscheidung, wohin die Reise gehen soll.
Allgemeines:
Der Betriebsmittelpunkt einer GmbH wird in der Regel im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Das ist zwingend für GmbH´s so. Sitz der Gesellschaft ist demnach der Ort, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt. GmbH´s können nun aber auch einen Verwaltungssitz haben, der nicht notwendig mit dem Satzungssitz übereinstimmen muss. Der Sitz ist z. B. maßgebend für die Bestimmung des Erfüllungsorts, des Gerichtsstandes und des für die Führung des Handelsregisters zuständigen Registergerichts sowie des Insolvenzgerichts.
Steuerlich hat eine GmbH ihren Sitz an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist (§ 11 AO). Von Bedeutung ist der Sitz z.B. zur Begründung der Steuerpflicht.
§ 11 Abgabenordnung (AO) Sitz
Den Sitz hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist.
Ende Zitat.
Bitte entscheiden Sie nach den vorgenannten Erläuterungen, wo Sie Ihren Sitz haben. (wollen) Die Gewerbesteuer könnte ein wichtiges Kriterium sein, die Körperschaftsteuer ist überall in Deutschland gleich hoch.
Ich hoffe Ihre Anfrage richtig verstanden- und ausreichend beantwortet zu haben. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte gerne die Nachfragefunktion.
Sollte meine Antwort zu Ihrer Zufriedenheit ausgefallen sein, würde ich mich sehr über eine Bewertung freuen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater
vereidigter Buchprüfer
Potsdamer Str. 148a, 33719 Bielefeld
Telefon (0521) 92420-0
E-mail: info@ingo-kneisel.de
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Vielen Dank für die rasche Antwort. Sie haben mir schon mal weitergeholfen. Doch ist mir eines noch nicht klar.
Ich will das der Unternehmenssitz in Karlsfeld bleibt. Das Finanzamt in München hat obwohl wir unseren Sitz in Karlsfeld haben die steuerliche Erfassung gemacht und uns sowohl die Umsatzsteuernummer als auch die Steuernummer zugeschickt und dann einen Gewerbesteuerbescheid mit dem münchner Hebesatz. Unsere Geschäfte haben schon begonnen, und zwar mit den beiden Steuernummern aus München. Bleibt die Steuernummer also auch in Karlsfeld wenn wir dem Finanzamt in München erklären dass dies ein Fehler ist. Wie bekomme ich das am besten hin. Ohne Unterbrechung. Wir haben einen bereits gut laufenden Onlineshop und können uns keine Unterbrechung leisten.
Ich hoffe Sie können weiter helfen. Da ich Angst habe, dass ich etwas falsch angehe und meine Steuernummer und Umsatzsteuernummer sich verändert und meine Geschäfte dadurch leiden.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
P. P.
Danke für Ihre Nachfrage,
Wenn Sie wollen, und das liegt auf der Hand, das Ihr Sitz dort ist wol die Satzung etc. es bestimmt, ist vermutlich weder das HR noch das FA München zuständig.
Schicken Sie dem FA Ihre Satzung und bitten um Übergabe Ihrer Akten nach Karlsfeld. Es sollte das HR ebenfalls berichtigt werden. Sprechen Sie mit Ihrem Notar. Möglicherweise weiß der, wie es zu diesem offensichtlichen Fehler kam.
Das Unternehmen muß in keinem Fall unterbrochen werden. Es ändern sich nur Steuernummer und das HR.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater, vBP
P.S. Wenn Sie zufrieden mit meinen Antworten waren, denken Sie bitte an eine Bewertung. Vielen Dank.
MfG
Ingo Kneisel
Steuerberater, vBP