Unterlassungserklärung wurde vom Initiator selber gebrochen
Fragestellung
Hallo Herr Fischer,
aus einer bitteren emotionalen Trennung heraus, habe ich eine Unterlassungserklärung (ausgelöst von meiner Ex Freundin) unterzeichneit. Mit Waffen einer Frau untersagt Sie mir meine Sauna zu besuchen im Ort obwohl Sie nicht dort wohnt, und jedwedigen Kontakt zu Ihr über SMS,Whatsapp,Telefon etc.
Seit 2016 hatte ich mich an diese Vereinbarung gehalten. längst ( 4,2 Jahre ) lebe ich mit meiner jetzigen Frau zusammen und bin verheiratet. Am 31.Mai 21:03 Uhr bekam ich ganz plötzlich nach zweii Jahren des Schweigens einen Anruf von meiner Ex Freundin auf meinen Privat Handy. Ich benmerkte dies erst am nächsten Tag, da ich noch ein Arbeits Handy besitze und nur das auf Reisen mitnehme.
Ich habe dann reagiert mit einer neutralen SMS, da ich dachte dass dies ein Kunde sei. Längst hatte ich die Handy Nr. gelöscht. Erst als ich realisierte um wen es sich in handelt, war ich in Sorge und Emotional wieder aufgerüttelt worden, und hatte nacdem ich Sie nicht erreichen konnte, es nach paar tagen nochmals probiert mit Anruf und SMS mit Arbeitsnummer gesandt. Danach nicht mehr dies ist jetzt 13 Tag her.
Nun bekomme ich eine Rechnung wegen Vertragsbruch von 4000 € pro SMS oder Versuch incl. Rechnung 400€ Anwalt.
Ich fühle mich reingelegt, oder auf dass Glatteis geführt, dass mich meine Ex ganz plötzlich nach zwei Jahren um 21:03 Uhr nachts anruft, und ich wie oben beschrieben ich nur reagiert habe. Ich auch wieder emotional aufgewühlt. Alles das wäre nicht und niemals passiert, wenn Sie den Versuch mich zu kontaktieren nicht unternommen hätte.
Zudem ist die Rechnung des Anwalt auf Frau Funke ausgestellt, und nicht auf mich.
Einen Antwort - Text habe ich verfasst nach folgenden Punkten,
Anruf kam = ich habe nur reagiert
Reasliert wer es war = ich war in sorge. aufgrüttelt ausglöst durch den anruf bzw, bin davon ausgegangen das Sie Hilfs-Situation befindet
Nach dem ich keine Reaktion erhallten habe= hatte ich nach paar Tagen nochmal es versucht und meine Arbeitsnummer per SMS gesandt
Rechnung geht zur meiner Eintlastung zurück,( da auf Funke ausgestellt )
Nach dem keine Reaktion kam, habe ich keine aktivitäten mehr unternommen. Dies ist es 13 Tage her.
Anbei mein Anworschreiben als Vorlage.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Viele Grüße
T. Herzau
0162-2904127
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
meine Antwort auf Ihre Frage wird in der Anlage hier eingestellt.
Mit freundlichen Grüssen,
A. Fischer, Rechtswanwalt
Unterlassungserklärung wurde vom Initiator selber gebrochen
Auftrag: 9831
Deadline: 24.06.2018, 09:00 Uhr
Beachten Sie bitte, dass der Kunde eine Deadline angegeben hat.
Fragestellung
Hallo Herr Fischer,
aus einer bitteren emotionalen Trennung heraus, habe ich eine Unterlassungserklärung (ausgelöst von meiner Ex Freundin) unterzeichneit. Mit Waffen einer Frau untersagt Sie mir meine Sauna zu besuchen im Ort obwohl Sie nicht dort wohnt, und jedwedigen Kontakt zu Ihr über SMS,Whatsapp,Telefon etc.
Seit 2016 hatte ich mich an diese Vereinbarung gehalten. längst ( 4,2 Jahre ) lebe ich mit meiner jetzigen Frau zusammen und bin verheiratet. Am 31.Mai 21:03 Uhr bekam ich ganz plötzlich nach zweii Jahren des Schweigens einen Anruf von meiner Ex Freundin auf meinen Privat Handy. Ich benmerkte dies erst am nächsten Tag, da ich noch ein Arbeits Handy besitze und nur das auf Reisen mitnehme.
Ich habe dann reagiert mit einer neutralen SMS, da ich dachte dass dies ein Kunde sei. Längst hatte ich die Handy Nr. gelöscht. Erst als ich realisierte um wen es sich in handelt, war ich in Sorge und Emotional wieder aufgerüttelt worden, und hatte nacdem ich Sie nicht erreichen konnte, es nach paar tagen nochmals probiert mit Anruf und SMS mit Arbeitsnummer gesandt. Danach nicht mehr dies ist jetzt 13 Tag her.
Nun bekomme ich eine Rechnung wegen Vertragsbruch von 4000 € pro SMS oder Versuch incl. Rechnung 400€ Anwalt.
Ich fühle mich reingelegt, oder auf dass Glatteis geführt, dass mich meine Ex ganz plötzlich nach zwei Jahren um 21:03 Uhr nachts anruft, und ich wie oben beschrieben ich nur reagiert habe. Ich auch wieder emotional aufgewühlt. Alles das wäre nicht und niemals passiert, wenn Sie den Versuch mich zu kontaktieren nicht unternommen hätte.
Zudem ist die Rechnung des Anwalt auf Frau Funke ausgestellt, und nicht auf mich.
Einen Antwort - Text habe ich verfasst nach folgenden Punkten,
Anruf kam = ich habe nur reagiert
Reasliert wer es war = ich war in sorge. aufgrüttelt ausglöst durch den anruf bzw, bin davon ausgegangen das Sie Hilfs-Situation befindet
Nach dem ich keine Reaktion erhallten habe= hatte ich nach paar Tagen nochmal es versucht und meine Arbeitsnummer per SMS gesandt
Rechnung geht zur meiner Eintlastung zurück,( da auf Funke ausgestellt )
Nach dem keine Reaktion kam, habe ich keine aktivitäten mehr unternommen. Dies ist es 13 Tage her.
Anbei mein Anworschreiben als Vorlage.
Antwort
Den hier eingestellten Schriftverkehr habe ich durchgesehen.
Die Sach- und Rechtslage beurteile ich in einem Kurzgutachten.
Juristisch bewerte ich die Sach- und Rechtslage wie folgt:
- Wirksamkeit der Unterlassungserklärung?
Wortlaut (sinngemäße Widergabe):
- „... Verpflichtung von Herrn … gegen Frau … es ab sofort tu unterlassen. mit ihr direkt oder indirekt, weder per Mail, Brief, SMS, Messenger oder auf sonstige Weise Kontakt aufzunehmen.
für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von C 1.000.00 an Se zu bezahlen
Bestimmtheit?
Die vorliegende (einseitig) Unterlassungsverpflichtungserklärung dürfte im Ergebnis eine wirksame strafbewehrte Unterlassungserklärung im Sinne von § 339 BGB *1) sein.
Danach verwirkt ein Schuldner die Zahlung einer Geldsumme als Strafe, wenn er dem Gläubiger für den Fall, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, die Zahlung einer Geldsumme als Strafe verspricht die Strafe, wenn er in Verzug kommt. Bei einem Unterlassen tritt die Verwirkung mit der Zuwiderhandlung ein.
Annahme des Vertragsstrafeversprechens?
Ihr damaliges Vertragsstrafeversprechen ist ein Angebot zu einem Vertrag. Es wurde, soweit ersichtlich, durch ihre ehemalige Freundin damals nicht angenommen.
Man könnte darum problematisieren, ob zur Wirksamkeit dieses Vertragsstrafevertrags eine ausdrückliche Annahme Ihrer einseitigen Erklärung seitens Ihrer ehemaligen Freundin erforderlich ist, vgl. OLG Köln, Urteil vom 12.02.2010, Az. 6 U 127/09 §§ 151, 339 BGB; 8, 12 UWG *2).
In der angegebenen Entscheidung mangelte es an solch einer ausdrücklichen Annahme. Allerdings kann man in der Regel davon ausgehen kann, daß auf einen Zugang dieser Annahme regelmäßig verzichtet wird, anders etwa, wenn es umfangreiche Vorverhandlungen gegeben haben sollte.
Der Vertrag kommt nämlich nach § 151 BGB durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat. Der Zeitpunkt, in welchem der Antrag erlischt, bestimmt sich nach dem aus dem Antrag oder den Umständen zu entnehmenden Willen des Antragenden.
Tipp: Es kann nichts schaden, wenn Sie im Schriftverkehr nun vorsorglich einen verbindlichen Vertragsstrafevertrag bestreiten und einwenden würden, daß Sie damals eine Annahme Ihrer damaligen Erklärung erwartet hatten und auf den Zugang dieser Annahmeerklärung nicht verzichtet hatten.
Analog zu § 1 des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) *3) dürfte auch hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Unterlassungserklärung einige Bedenken bestehen.
Wenn derartige Anordnungen vom Gericht bei Gewaltschutzsituationen im Sinne dieses Gesetzes getroffen werden können, muss man als Privatperson sich dazu auch freiwillig wirksam verpflichten können. Genau das haben Sie hier getan. Gegebenenfalls müsste ein Gericht natürlich eventuell auch den Hintergrund der Angelegenheit aufklären müssen, was genau mit den „Waffen der Frau“ gemeint ist. Diese (i.d.R. unschöne) Diskussion wird normaler Weise mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung abgeschnitten.
Grundsatz der Bestimmtheit
Ein Einwand ist, daß es an der zur Durchsetzbarkeit der damaligen Unterlassungserklärung heute notwendigen Bestimmtheit mangelt. Die vorliegende Erklärung ist grenzwertig insoweit, als sie sehr bzw. eventuell zu weit geht und so gut wie keine Schranken aufweist.
Hier wird von den Gerichten zur Konkretisierung eine inhaltliche Bestimmtheit verlangt, sowohl zeitlich, räumlich als auch inhaltlich.
Vgl. dazu auch den Wortlaut nach dem Gewaltschutzgesetz „. Die Anordnungen sollen befristet werden; die Frist kann verlängert werden.“
Derartige Konkretisierungen müssen sich dabei an den eigentlich zu erfassenden Taten orientieren (Sie haben ja nicht genau angegeben, was mit „Waffen einer Frau“ zu verstehen ist, bzw. wichtiger, um welche Art von Belästigung von Ihrer Seite aus, derentwegen die Unterlassungserklärung ursprünglich abgegeben werden musste), je weitergehender und länger die Belästigung/en war und dauerte/n, umso weiter kann auch die Unterlassungserklärung gefasst werden.
Zuwiderhandlung im Sinne von § 339 BGB?
Sie haben – wohl unbestreitbar und von Ihnen in dem Schreiben vom 22.06.2018 wohl im Ergebnis zugegebenen, insgesamt zwei SMS, eine Botschaft per I-Messenger an Ihre ehemalige Freundin gesendet zu haben sowie mindestens einen Anrufversuch. Namentlich die Frage der Urheberschaft der entsprechenden SMS / IMessages und damit die eigentliche Täterschaft haben Sie mit Ihrem Schreiben bereits eingeräumt. Häufig scheitern Klagen in diesem Vorbereich, solange die Gegenseite noch nichts Konkreteres in der Hand hält, bereits daran.
Hinweis: Anders herum müssten Sie eventuell beweisen, daß der fragliche Anrufversuch überhaupt von Ihrer ehemaligen Freundin stammt. Sie werden bemerken, daß die Gegenseite sich hier wesentlich bedeckter verhält und dies bislang noch keineswegs zugegeben hat.
- Einwand fehlender Widerrechtlichkeit?
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß ein weiteres, ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal auch die Widerrechtlichkeit des Verstoßes ist / sein muss sowie entsprechende Zurechenbarkeit und ein entsprechendes Verschulden.
Zivilrechtlich wird diese Frage in der Regel über die Beweislast geregelt. Ein Kläger muss die Grundstruktur eines entsprechenden Verstoßes darlegen und behaupten. Sie können als Beklagter sich aber gegebenenfalls entsprechend verteidigen, hätten für diese Tatsachen aber im Bestreitensfall die Beweislast.
Ihr in diesem Zusammenhang hier erhobener Einwand, daß Sie nicht (mehr) wussten, um wen es sich handelt, würde im Ergebnis eigentlich überzeugend sein.
Solange Sie davon ausgehen (dürfen) daß es sich um einen Geschäftskunden handelt, liegt ja technisch gesehen kein Kontaktversuch mit Ihrer ehemaligen Freundin vor. Zumindest würde man nicht so ohne weiteres Widerrechtlichkeit annehmen dürfen.
Hier haben Sie allerdings bedauerlicher Weise den von juristischen Laien häufig anzutreffenden Fehler gemacht, zu viel der Begründung abzugeben. Wenn Sie im nächsten Satz schreiben:
„Erst daraufhin als ich realisiert hatte wer es war, war ich besorgt und emotional aufgerüttelt wurden, und bin davon ausgegangen, dass sich Ihre Mandantin in einer Hilfs-Situation befindet bzw. dringend Hilfe benötigt nach so langer Zeit des Schweigens, da Sie sich plötzlich nach zwei Jahren bei mir gemeldet hat.“
Damit haben Sie den eigenen Einwand, nicht zu wissen, um wen es geht, kaputt gemacht.
Zudem wird Ihre hier vorgenommene Unterstellung „ ich bin davon ausgegangen, dass sich Ihre Mandantin in einer Hilfs-Situation befindet bzw. dringend Hilfe benötigt“ nicht von den vorhandenen Tatsachen getragen und unterstützt und klingt wenig überzeugend. Mit dieser Begründung dürfen Sie auch vor Gericht mit wenig Verständnis rechnen.
So können Sie angeben, wenn Ihre Freundin bei einem Waldspaziergang vor ihren Augen in einem verlassenen Waldsee gerade ertrinkt und Sie einen Rettungsversuch unternehmen (aber nicht, wenn bereits drei andere Retter unterwegs sind!).
In der hier von Ihnen behaupteten/ schlicht erfundenen „hilflosen Lage“ Ihrer ehemaligen Freundin würde ihre Freundin sich entweder an die Polizei wenden können, an Nachbarn oder an sonstige Personen einschließlich des hier tätigen Kollegen. Es ist aber vollkommen unwahrscheinlich und abwegig, daß sie ausgerechnet Sie kontaktiert.
Im Ergebnis also klar widerrechtlich ab dem Moment, an dem Ihnen bekannt war bzw. bekannt sein musste, um wen es sich handelt.
- Einwand des Rechtsmissbrauchs? (OLG Karlsruhe: Vertragsstrafe nach Unterlassungserklärung ist Rechtsmissbrauch, wenn Marke gelöscht ist Urteil vom 07.05.2012 – 6 U 187/10) *4). Hier kommt Rechtsmissbrauch in Form des „Venire contra Factum Proprium“ in Betracht. Wenn Ihre Freundin selbst Kontakt mit Ihnen sucht, wäre es sicherlich rechtsmißbräuchlich, aus den Antworten daraus dann einen Verstoß gegen die freiwillige Unterlassungsverpflichtung geltend zu machen.
Hinweis: Beachten Sie aber in diesem Zusammenhang die Bemerkungen oben zur Beweislast. Die bisherige Korrespondenz erlaubt es leider Ihrer Freundin, zu bewei8sen, daß Sie den Kontaktversuch unternommen haben. Sie können aber nicht beweisen, daß der Anrufversuch von Ihrer Freundin (selbst) stammt.
- Fortsetzungszusammenhang?
Die Gerichte werden normaler Weise mehrere Tathandlungen als Fortsetzungszusammenhang, wenn Sie einheitlich untereinander im inhaltlichen Zusammenhang stehen und es einen Gesamtvorsatz gibt Fortsetzungszusammenhang annehmen. Bei Vertragsstrafversprechen wird z.T. auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs verzichtet, wobei dann die Frage der Wirksamkeit des Verzichts zu stellen ist. Einen Verzicht auf diese Einrede haben Sie hier aber nicht erklärt.
Tipp: Erheben Sie hilfsweise die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs
- Person der Verwirkung der Vertragsstrafe?
Die Vertragsstrafe wurde gegen Frau Funke als Gläubigerin in dem Vertragsstrafeversprechen verwirkt, so daß es juristisch in Ordnung geht, die (hier nicht vorliegende) Rechnung auf den Namen der Mandantin auszustellen.
Ihre Frage: Nun bekomme ich eine Rechnung wegen Vertragsbruch von 4000 € pro SMS oder Versuch incl. Rechnung 400€ Anwalt. Zudem ist die Rechnung des Anwalts auf Frau Funke ausgestellt, und nicht auf mich.
Stellungnahme Rechtsanwalt: Das bedeutet, Ihre ehemalige Freundin hat die Rechnung des Anwalts bezahlt, und er macht auch insoweit Ansprüche ihrer ehemaligen Freundin geltend.
- Einrede der Verjährung?
Die Einrede der Verjährung muss ausdrücklich erhoben werden. In der Regel verjähren vertragliche Ansprüche nach drei Jahren gerechnet vom Ende des Jahres der Entstehung des Anspruchs, vgl. § 195 BGB. Da die fragliche Erklärung vom Juli 2015 datiert, kommt hier Verjährung frühstens zum Jahresende 2018 in Frage. Dazu ist es jetzt leider noch zu früh.
Zu Ihren weiteren Ausführungen nehme ich sofern erforderlich Stellung wie folgt:
Ich fühle mich reingelegt, oder auf dass Glatteis geführt, dass mich meine Ex ganz plötzlich nach zwei Jahren um 21:03 Uhr nachts anruft, und ich wie oben beschrieben ich nur reagiert habe. Ich auch wieder emotional aufgewühlt. Alles das wäre nicht und niemals passiert, wenn Sie den Versuch mich zu kontaktieren nicht unternommen hätte.
Stellungnahme Rechtsanwalt:
Es hat in der Tat den Eindruck, als ob Ihre Freundin Ihnen hier einen letzten, derben „Gruß“ der eigenen Art nachschicken möchte. Und Sie sind ihr bereits durch Ihre Überreaktion aufs Glatteis gefolgt bzw. auf den Leim gegangen, um ein weiteres Bild zu verwenden.
Umso wichtiger ist es, daß Sie sich in Zukunft nicht weiter reinlegen lassen bzw. aufs Glatteis führen.
Gesamtergebnis und anwaltliche Empfehlung
Sie können allenfalls noch ein kurzes Schreiben an den Gegenanwalt richten mit folgendem Inhalt:
„Ergänzend zum Schreiben vom 22.06.2018 wird, nach entsprechender anwaltlicher Beratung, ein Vertragsstrafeversprechen bestritten, sowie vorsorglich auch ein Verstoß dagegen.
Es wurde auf den Zugang einer Annahmeerklärung auch nicht verzichtet. Rein vorsorglich wird ferner der Einwand der Rechtsmißbräuchlichkeit erhoben, Ihre Mandantin hat meine Antworten durch den eigenen Kontaktversuch provoziert. Die Antworten stellen inhaltlich noch keinen Kontaktversuch dar. sowi Einrede des Fortsetzungszusammenhangs.
Ich würde es im übrigen bei der bisherigen Korrespondenz belassen und unter keinen Umständen weiter auf irgendwelche weiteren Annäherungsversuche der ehemaligen Freundin reagieren.
Sperren Sie die Nummer auf dem Handy und unterlassen Sie jeglichen weiteren Kontaktversuche, und rufen Sie unter keinen Umständen „zurück“.
Auch wenn es schwer fallen wird: In dieser Phase empfehle ich ab, darüber hinaus weitere inhaltliche Korrespondenz an den Rechtsanwalt zu richten mit Ausnahme von pauschalen Schreiben, in denen die Forderungen zurückgewiesen werden.
Wenn Ihre ehemalige Freundin Sie verklagen möchte, wird sie es im Ergebnis auch tun, ohne daß weiterer Schriftverkehr hier von Vorteil wäre.
Antwort vom 24.06.2018
erstellt durch A. Fischer, Rechtsanwalt
Unter der Antwort befinden sich u.a. Anlagen, Fußnoten und weiterführende Hinweise
Anhänge
Funke _Böhm_Angelegenheit.docx
Unterlassungserklärung.jpg
Schreiben von Anwalt Seite 2.jpg
Schreiben von Anwalt Seite 1.jpg
Rechnung an Funke.jpg
Anruf Protokoll Handy Herzau 31.05.2018.jpg
*1) § 339 BGB
Verwirkung der Vertragsstrafe
1Verspricht der Schuldner dem Gläubiger für den Fall, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, die Zahlung einer Geldsumme als Strafe, so ist die Strafe verwirkt, wenn er in Verzug kommt. 2Besteht die geschuldete Leistung in einem Unterlassen, so tritt die Verwirkung mit der Zuwiderhandlung ein.
*2) § 151 BGB Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat. Der Zeitpunkt, in welchem der Antrag erlischt, bestimmt sich nach dem aus dem Antrag oder den Umständen zu entnehmenden Willen des Antragenden.
*3) OLG Köln a.a.O.
http://www.markenmagazin.de/olg-karlsruhe-vertragsstrafe-nach-unterlassungserklaerung-ist-rechtsmissbrauch-wenn-marke-geloescht-ist-urteil-vom-07-05-2012-6-u-18710/
*4) Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz - GewSchG)
§ 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen
(1) Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag der verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Anordnungen sollen befristet werden; die Frist kann verlängert werden. Das Gericht kann insbesondere anordnen, dass der Täter es unterlässt,
1. die Wohnung der verletzten Person zu betreten,
2. sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten,
3. zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält,
4. Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen,
5. Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen,
soweit dies nicht zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn
1.
eine Person einer anderen mit einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit widerrechtlich gedroht hat oder
2.
eine Person widerrechtlich und vorsätzlich
a)
in die Wohnung einer anderen Person oder deren befriedetes Besitztum eindringt oder
b)
eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt.
Im Falle des Satzes 1 Nr. 2 Buchstabe b liegt eine unzumutbare Belästigung nicht vor, wenn die Handlung der Wahrnehmung berechtigter Interessen dient.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 kann das Gericht die Maßnahmen nach Absatz 1 auch dann anordnen, wenn eine Person die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen hat, in den sie sich durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel vorübergehend versetzt hat.
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zur genauen Beurteilung der Rechtslage wäre es hilfreich, wenn Sie noch die Unterlassungserklärung sowie das Anwaltsschreiben hier hochladen, oder per Email an Rechtsanwalt@anif senden könnten.
Mit freundlichen Grüssen,
A. Fischer, Ra
vielen Dank für Ihre Antwort.
Zur Richtigstellung möchte ich mitteilen, dass mein Antwortschreiben nur verfasst wurde,j jedoch nicht bis heute an den Anwalt verschickt wurde. Insofern gibt es bisher noch kein Antwortschreiben. Ich hoffe das Hilft Ihnen und mir noch ein wenig, was ich genau antworten soll.
Vielem Dank!
Mit freundlichen Grüen
T. Herzau
Nachtrag, können Sie mir ein fertiges Anschreiben senden, welches ich nutzen kann für den Anwalt Böehm. Wie zuvor erwähnt ist bisher nichts als Antwort bisher Versand wurden an Boehm & Collegen. Es gibt also keine Laienhafte Korrespondenz. Sollten für Ihre Vorlage und Aufwendung hier nochmal Kosten anfallen als zweite Frage.
Geben Sie kurz Bescheid.
Vielen Dank!
Mfg
T. Herzau
wunschgemäß habe ich die anwaltlichen weiteren Einwendungen/ Korrekturen in Ihren Entwurf mit eingearbeitet.
Ich wünsche ein gutes Gelingen.
Mit freundlichen Grüssen,
A. Fischer, Ra
Vielen Dank für die Zusendung. Müssen die Dokumente vom Anwalt komplett mit Ihren Anschreiben zurück, oder reicht Ihr Anschreiben ?
Vielen Dank!
Viele Grüsse
T.Herzau
gerne geschehen. Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Es ist eigentlich sowieso unüblich, Dokumente zurück zu senden. Hier würde ich aber dem Anschreiben einen Ausdruck des hier als "Anruf Protokoll Handy" hochgeladenen Anlage dazulegen, damit der Kollege sehen kann, daß Sie nachweislich zuerst von der ehemaligen Freundin kontaktiert wurden.
Mit freundlichen Grüssen,
A. Fischer, Ra
mein Masseur Stan Strava teilte mir mit, dass sich meine Ex Frau Funke über mich erkundigt hat auf dem Unterschleissheimer Volksfest am 18.05. zwischen 19.00 -19:45 Uhr. Er würde dies auch bezeugen.
Sie hat gefragt, "hast Du T. gesehen hat und habt Ihr noch Kontakt? "Wie gehts T.?, Er antwortete, "ich weiss es nicht..und ich habe T. lange nicht gesehen"
Könnte das auch noch helfen, in dem Anschreiben ?
Ich hoffe es nicht zu klage oder Vergleich kommt.
Vielen Dank!
Viele Grüße
T. Herzau
0162-2904127
Ihre Rückfrage beantworte ich wie folgt: Diese Information würde ich weglassen.
Weniger kann im Ergebnis mehr sein!
Wenn Ihre Ex-Freundin sich nach Ihnen bei einer dritten Person erkundigt, bedeutet das noch lange nicht, daß sie eine Kontaktaufnahme wünscht und auch eine eigene Kontaktaufnahme dürfte darin nicht liegen.
Diese weitere Information wäre insgesamt meiner Ansicht für die Frage, ob Sie gegen die Unterlassungserklärung verstossen haben oder nicht, nicht sachdienlich und könnte sich eher schädlich auswirken. Der Kollege könnte nämlich versuchen, eine erneute Nachstellungshandlung von Ihrer Seite aus daraus zu konstruieren.
Jedenfalls in dieser ersten Verteidigungsphase würde ich das nicht zum Thema machen.
Mit freundlichen Grüssen,
A. Fischer, Ra
Vielen Dank! Recht und denken recht zu haben gehen wirklich weit auseinander. Ich werde Ihr schreiben im Original heute per einschreiben versenden.
Viele Grüße und drücken Sie mir die Daumen,
T. Herzau
0162-2904127
könnten Sie mir bitte nochmals in dem Fall helfen. Ich habe jetzt vom Amtsgericht eine Mahnung Bekommen, bzgl. der ausstehenden Forderungen von 4606 €. Muss ich jetzt Widerspruch einlegen bzw was muss ich beachten beim ausfüllen ? Muss eine Kopie des letzten Anschreiben an die Kanzlei Böhm rein oder benötige ich Anwaltliche Hilfe. Vielen Dank für Rückantwort. mfg Herzau
Ihr Rückfrage beantworte ich wie folgt:
wenn es ein Mahnbescheid ist, den Sie vom Amtsgericht-Mahngericht - erhalten haben, langt das "Kreuzchen" beim Wiederspruch nebst der Unterschrift aus., an das Amtsgericht - Mahngericht - zurück schicken.Sonst benötigen Sie hier nichts weiter.
Normaler Weise wird dann die Klageschrift eingereicht, die Angelegenheit an das Klagegericht abgegeben und die Klageschrift Ihnen zugestellt. Dagegen sollten Sie Verteidigungsbereitschaft mitteilen und gegebenenfalls eine Klageerwiderung anfertigen. Gerne mache ich Ihnen dann ein Zusatzangebot für einen Klageentwurf, auch eine volle anwaltliche Übernahme des Mandats kommt dann in Betracht. Bitte zögern Sie nicht, deshalb nochmal nachzufragen.
Mit freundlichen Grüssen,
A. Fischer, Rechtsanwalt
Sie hatten mich versucht zu erreichen. Ich befinde mich jetzt gearde, seit heute für eine Woche im Urlaub. D.h. ich kann das schreiben erst danach zurücksenden an das Amtsgericht. Anscheinend will man nun bis zum äußersten gehen. Ihr Angebot möchte ich annehmen, sofern dies über das Internet machbar ist. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
T. Herzau
0162-2904127
ich bin wieder vom Urlaub zurück, sodass wir heute sprechen können. Uhrzeut wäre frei wählbar. mfg Herzau 0162-2904127
Viele Grüße
T. Herzau
Vg
T. Herzau
gerne können Sie mich unter info@anif.de anschreiben.
Die Abgabeerklärung ist jedoch uninteressant, das bedeutet lediglich, daß es weiter geht.
Sie müssen auf den Eingang der Klageschrift (wird bei Ihnen zugestellt) warten, erst dann ist weitergehende Beratung sinnvoll.
Beachten Sie gegebenenfalls die vom Richter gesetzten Fristen (zunächst nach der Mitteilung der Verteidigungsbereitschaft, und in einer zweiten Frist die Klageerwiderung).
Mit freundlichen Grüssen,
A. Fischer, Rechtsanwalt
wie zuvor besprochen ist nun das Amtsgericht bzgl. der Klage und Forderung auf mich zugekommen. Wie zuvor besprochen möchte ich, da Sie den Vorfall bereits kennen, dass Sie mich vertreten. Es sind aufgezeigte Dokumente ca. 20 Stck. Zugestellt wurden Sie am 25.10. Heute morgen jedoch bin ich erst vom Urlaub zurückgekommen. Geben Sie Bescheiid, über welchen Weg ich Ihnen die Dokumente an schnellsten zukommen lassen los.
Vielen Dank!
Viele Grüße
T. Herzau
0162-2904127
vielen Dank für die Anfrage. Als Nächstes müssen Sie wohl normalerweise lediglich eine Mitteilung an das Amtsgericht richten, worin Sie Verteidigungsbereitschaft mitteilen. Beim Amtsgericht besteht bekanntlich kein Anwaltszwang.
Unter normalen Umständen hätte ich das mir angetragene Vollmandat sehr gerne übernommen. Leider bin ich aber im Augenblick in einem Vollzeitprojekt beschäftigt und kann derzeit keine weiteren Aufträge übernehmen. Da ich mich der Aufgabe nicht mit voller Aufmerksamkeit widmen könnte, muss ich Sie leider an einen Kollegen verweisen. Sollten Sie Empfehlungen von Kollegen benötigen, kann ich Ihnen gerne dabei helfen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Fischer, Ra
schade, dass Sie den Fall nicht weiter übernehmen können. Können Sie mir jemand empfehlen und evtl. meinen Fall übertragen ?
Vielen Dank!
Viele Grüße
T. Herzau
0162-2904127