Unlauteren Wettbewerb und Abmahnung vermeiden B2B
Fragestellung
Guten Tag,
Ich habe ein Start-Up (UG) gegründet und finanziere meine Selbständigkeit durch meine Festanstellung. Gerne würde ich meine Dienstleistungen Unternehmen anbieten. Keine Endverbraucher! Auch habe ich bereits alle Entscheider/Ansprechpartner ausfindig machen können.
Es fand bisher noch kein Kontakt statt weil sich die Website noch im Aufbau befindet.
Gerne würde ich via Email meine Dienstleistungen mit Angabe von Preisen diesen Unternehmen mit Link und PDF Datei anbieten.
Wie sollte ich am besten verfahren um keine Abmahnung zu riskieren?
Was wäre unbedingt zu beachten?
Ich freue mich über Ihre ausführliche Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
S. M.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Beauftragung und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Grundsätzlich ist es unproblematisch eigene Werbung an Dritte anzubringen.
Man sollte allerdings beachten, dass gerade im E-Mail Marketing gilt, dass vorher die Zustimmung des Werbeempfängers eingeholt werden sollte.
Auch wenn viele Dienstleister und Produktanbieter Marketing von Orten weit fern von Europa anbieten, tun Sie dies nicht ohne Grund von weiter her, da hier die Vorgehen gegen das grundsätzlich unzulässige E-Mail Marketing ohne vorherige Einwilligung oftmals schwierig ist.
Aus diesem Grund sollten Sie, solange Sie keine Einwilligung der Unternehmen haben, diese zu Werbezwecken per E-Mail zu kontaktieren, lediglich ihre Schreiben mit Briefpost übersenden.
Selbst die Darstellung auf ihrer Homepage und dann eine E-Mail, mit entsprechenden Link auf die Homepage, kann hier problematisch sein.
Dies zum einen aus Wettbewerbsgründen, da dann gegebenenfalls andere Anbieter, die im gleichen Segment wie Sie tätig sind, Sie abmahnen könnten, da Sie hier unzulässige E-Mail Werbung betreiben und sich hiermit einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und andersherum die Empfänger der E-Mails, die dann gegebenenfalls in Ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt sein könnten.
Aus diesem Grund rate ich grundsätzlich von einer Übersendung von E-Mails zu Werbezwecken ab, solange die entsprechenden Empfänger nicht zugestimmt haben, dass Sie entsprechende Werbe E-Mails erhalten sollen und empfehle Ihnen, auch wenn dies etwas teurer, Ihre Produkte oder Dienstleistungen per Briefpost anzubieten. Hier gibt es zum Beispiel die Möglichkeit per Infopost Werbung preisgünstiger zu versenden. Sollten Sie dann entsprechende Kunden finden, können Sie selbstverständlich mit diesen von diesen das Einverständnis einholen, hier weitere Werbung per E-Mail zu übersenden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen diesbezüglich hilfreich geantwortet habe und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.
Über eine anschließende positive Bewertung freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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