Unfall im Parkhaus Treptow Center am 18.12.17 um 12.45 Uhr
Fragestellung
Ich werde beschuldigt, einen Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Person verursacht zu haben. Ich soll beim Rückwärtsfahren mit dem Pkw gegen den Fußgänger Herrn Abdelghani Cherdouane gestoßen sein und diesen dabei verletzt haben.
Herr Cherdouane hat die zum REAL-Supermarkt gehörenden Einkaufswagen vom Parkdeck in den Supermarkt zurückführen sollen. Dabei hat er eine ganze Reihe der Wagen (ca. 12 bis 14 Stück) auf einmal bewegt und ist dabei rückwärts auf die Fahrbahn gelaufen; offenbar ohne sich davon zu überzeugen, ob das gefahrlos möglich ist. (Der Mitarbeiter, der Herrn Ch. abgelöst hat, hat nur mit 6 Wagen rangiert und brauchte die Fahrbahn nicht zu betreten.) Ich bin vorsichtig aus der Parklücke gefahren und habe mich durch Blick nach Rechts vergewissert, dass kein Auto kommt.
Mein Mann und ich sind überzeugt, dass wir Herrn Ch. nicht einmal touchiert haben. Dafür spricht, dass die rückwärtige Einparkhilfe zwar einen kurzen Ton abgegeben hat, aber keinen Dauerton, der ertönt, wenn man einem Widerstand zu nahe kommt. Dafür spricht ferner, dass auf der Stoßstange nicht einmal der Staub entfernt wurde. Dafür spricht auch, dass Herr Ch. weder gestolpert noch hingefallen ist.
Dagegen spricht, dass Herr Ch. sofort angefangen hat zu schreien und behauptete, ich wäre an sein Knie gestoßen, an dem er vor zwei Jahren (später sprach er von sechs Jahren) eine Meniskus-OP gehabt hätte.
Von mir wurden Feuerwehr/Notarzt und Polizei verständigt. Der Notarzt hat Herrn Ch. weder behandelt noch mit ins KKH genommen. Die Polizei hat festgestellt, dass an unserem Auto absolut nichts zu sehen ist.
Die Polizei verlangt nun, dass ich mich zu dem Vorwurf äußere. Dazu benötige ich Ihren Rat. Kann ich das so darstellen, wie ich es hier aufgeschrieben habe, oder muss ich mir Asche aufs Haupt streuen, obwohl ich von der Darstellung des Herrn Ch. nicht überzeugt bin.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt