Unberechtigter Schufa Eintrag was tun?
Fragestellung
Vor mehreren Jahren hatte ich Mietrückstände, welche durch eine Zwangsvollstreckung eingetrieben wurden. Nachdem sich der Gerichtsvollzieher bei mir gemeldet hat, habe ich eine Ratenzahlung vereinbart, und die Forderung inkl. aller Kosten bezahlt. Die monatlichen Bestätigung der Zahlungseingänge des GVZ, liegen mir vor.
Bei der Überprüfung meiner Schufa, musste ich nun feststellen, das der ehemalige Vermieter eine unberechtigte Forderung in der Schufa eingetragen hat. Das ganze ist im Dezember 2013 erfolgt. Dabei wohne ich schon über 10 Jahre nicht mehr dort, und habe keine Geschäftsbeziehung mehr mit dem Vermieter.
Ich habe den Vermieter auch schon angeschrieben, das ist 4 Wochen her, habe aber bis heute keine Antwort erhalten, mit welcher Brechtigung hier Eintragungen vorgenommen werden. Nun möchte ich wissen was ich tun kann, um die nachweislich unberechtigte Forderung austragen zu lassen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Meines Erachtens nach können Sie bei der Schufa dieser unberechtigten Forderung direkt erwirken.
Zum einem dürfte es in der Tat fraglich sein, ob nach Vereinbarung einer Ratenzahlung noch ein Schufaeintrag möglich/aufrechtzuerhalten bzw. im Dezember 2013 über noch ein Eintrag bei der Schufa möglich war und zum anderem bestehen folgende Möglichkeiten:
Zwar besteht grundsätzlich erst ein Löschungsanspruch nach drei Jahren.
Ausnahmen gibt es aber.
Voraussetzungen dafür sind, dass es sich bei der gemeldeten Forderung um einen offenen, ausreichend gemahnten und unbestrittenen Posten handelt. Letzteres ist ja schon sehr fraglich und muss von dem ehemaligen Vermieter bewiesen werden können. Daneben müssen weitere Kriterien erfüllt sein:
- Der Forderungsbetrag darf maximal 1000 Euro betragen.
- Die Forderung muss innerhalb eines Monats beglichen sein.
- Der Ausgleich ist der Schufa vom Gläubiger mitzuteilen.
- kein Urteil o. Vollstreckungsbescheid oder sonstiger Zahlungstitel darf vorliegen.
Schreiben Sie dieses sofort an die Schufa und verlangen Sie auf dieser Grundlage die sofortige Löschung, auch unter Schilderung der von Ihnen genannten Umstände.
Wenn das nichts bewirkt schalten Sie einen Anwalt Ihrer Wahl ein.
Setzen Sie auch dem Vermieter eine letzte Frist zur Stellungnahme und Kontaktaufnahme zur Schufa. Kündigen Sie an, ansonsten einen Anwalt einzuschalten, dessen Kosten der Vermieter zu tragen hätte.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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