Unbefristete Aufenthaltserlaubnis - Ausländerrecht
Fragestellung
Hallo,
mein Cousin hat im Jahr 6. August 2010 in der Türkei mit einem deutschen Mädchen geheiratet so kam es dazu dass er nach Deutschland kam Einreise und Anmeldedatum 7 Dezember 2010. Er besuchte den Orientierungskurs sogenannte Sprachschule und bestand es bis B1.
Er hat seit seiner Einreise nur die Gelegenheit gehabt 6 Monate in einem Betrieb zu arbeiten seine Frau studierte in dieser Zeit. Ich möchte dazu erwähnen dass Sie in Berlin gelebt haben.
Nun kamen die Dinge so dass die Ehefrau von meinem Cousin Abstand wollte bzw. sich trennen will so kaufte sie ihm ein Ticket und bedrohte ihn mit der Ausländerbehörde daraufhin rief er bei mir an um sich zu verabschieden ich erkundigte mich nach seinem Aufenthalts Titel und seiner derzeitigen finanziellen Lage so erfuhr ich dass er noch eine Aufenthaltsgenehmigung bis 30. Januar 2014 hat und sie derzeit von der Sozialhilfe leben. Ich bat ihn zu mir zu kommen und rief seine Ehefrau an um sie nach den Details zu fragen: Er hatte weder irgendetwas angestellt noch ihr was angetan also ganz normaler verbaler Auseinandersetzung zwischen Eheleuten ich erinnerte sie daran dass er eine Aufenthaltsgenehmigung hat und weshalb sie ihn nach Turkey verfrachten will (wie ein Retourepaket ?? wobei er mein Cousin damals alles wegen ihr hingeschmissen hat nur weil sie nicht in Antalya leben wollte) Sie meinte nur sie bräuchte die Wohnung und wüsste nicht was sie mit ihm machen soll. Na ja wie dem auch sei mein Cousin fuhr daraufhin zu mir los dazu möchte ich erwähnen dass ich in Stuttgart lebe auch eine strecke… er kam am 29. Mai 2013 zu mir so klärte er mich auf dass die beiden von der Sozialhilfe leben und mein Cousin in der Bedarfs Gemeinschaft seiner Frau ist
Ich fing an zu recherchieren und fand ihm auch gleich einen Job wo er einen Arbeitsvertrag von 6 Monaten bekommen hat das war am 4. Juni 2013 nun suchen wir für ihn eine kleine Wohnung damit er sich anmelden kann. Seine frau möchte sich wegen dem Scheidungsantrag noch Zeit lassen zudem meinte sie dass sie sich in Türkei scheiden lassen will.
Meine Frage: Kann mein Cousin im Zweifelsfall wegen der Trennung von seiner noch Ehefrau abgeschoben bzw. keine Verlängerung seines Aufenthalts Titels kriegen? Was müssen wir tun damit er unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bekommt?
Zudem hat ja mein Cousin in der Bedarfs Gemeinschaft ARGE 2 von seiner Frau gelebt nun ist es so dass er einen ARBEITSVERTRAG BEKOMMEN HAT DIE ARGE IN BERLIN MEINT ER HÄTTE SICH NICHT ORDNUNGSGEMÄSS ABGEMELDET UND WÄRE EINFACH NACH STUTTGART GEGANGEN ABER ER HAT JA HIER EINEN JOB Gekriegt also wenn man bedenkt er war am 29. Mai abends hier und hatte am 4.6 mittags eine Arbeitsvertrag ist das schon erstaunlich nun BRAUCHT er EIGENTLICH FÜRS ERSTE UNTERSTÜTZUNG UM SICH EINE WOHNUNG ZU NEHMEN WÜRDE IHM IN DIESEM FALL KEIN GELD von der arge ZUSTEHEN ?
Ich bedanke mich für ihre Rückmeldung und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Danjel-Philippe Newerla
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Zu 1. Meine Frage: Kann mein Cousin im Zweifelsfall wegen der Trennung von seiner noch Ehefrau abgeschoben bzw. keine Verlängerung seines Aufenthalts Titels kriegen? Was müssen wir tun damit er unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bekommt?
Die Trennung könnte in der Tat dazu führen, dass Ihr Cousin keine weitere Verlängerung seines Aufenthaltstitels erhält.
In diesem Fall wäre nämlich zu schauen, ob er für sich alleine die Voraussetzungen erfüllt, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten.
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis kann er noch nicht erhalten. Dieses wäre grundsätzlich erst dann möglich, wenn er sich mindestens acht Jahre berechtigt in Deutschland aufhält.
Zunächst wäre also wenn überhaupt eine befristete Aufenthaltserlaubnis möglich. Hierzu müsste ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.
Die sprachlichen Voraussetzungen erfüllt Ihr Cousin offensichtlich. Zusätzlich müsste auch gewährleistet sein, dass er seinen Lebensunterhalt selber bestreiten kann.
Dieses kann er entweder dadurch nachweisen, dass sein Einkommen für ihn selber genügt oder, dass sich eine andere Person für ihn verbürgt(so genannte Verpflichtungserklärung).
Zusätzlich müsse noch ein Grund vorliegend für den Aufenthaltstitel .
Nach ihrer Schilderung kommt nur ein Aufenthaltstitel zum Zwecke der Arbeit in Betracht.
Hierzu bräuchte er eine entsprechende Bescheinigung vom Arbeitgeber für die Ausländerbehörde.
Zu 2. Zudem hat ja mein Cousin in der Bedarfs Gemeinschaft ARGE 2 von seiner Frau gelebt nun ist es so dass er einen ARBEITSVERTRAG BEKOMMEN HAT DIE ARGE IN BERLIN MEINT ER HÄTTE SICH NICHT ORDNUNGSGEMÄSS ABGEMELDET UND WÄRE EINFACH NACH STUTTGART GEGANGEN ABER ER HAT JA HIER EINEN JOB Gekriegt also wenn man bedenkt er war am 29. Mai abends hier und hatte am 4.6 mittags eine Arbeitsvertrag ist das schon erstaunlich nun BRAUCHT er EIGENTLICH FÜRS ERSTE UNTERSTÜTZUNG UM SICH EINE WOHNUNG ZU NEHMEN WÜRDE IHM IN DIESEM FALL KEIN GELD von der arge ZUSTEHEN ?
Diese Frage kann an dieser Stelle leider nicht abschließend geklärt werden, da hierzu alle Umstände des Einzelfalles bekannt sein müssten. Solange er aber noch formell verheiratet ist, müsste er eigentlich Unterstützung bekommen.
Wie bereits gesagt müsste dieses aber im Einzelfall geprüft werden.
Ich hoffe Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagnachmittag um einen guten Wochenstart!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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also habe ich es richtig verstanden solange er hier in Deutschland einer Tätigkeit nach geht also versicherungspflichtige Beschäftigung hat wird er eine Aufenthaltsverlängerung bekommen ?
Und natürlich das ganze mit der Verbindung auf die Bescheinigung des Arbeitgebers .
Sonst braucht er in diesem Fall nichts ?!
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Ja, dann müsste sein Antrag Erfolg haben, sofern der Arbeitgeber bestätigen kann, dass er dort arbeitet.
Zusätzlich muss das Gehalt auch für seinen Lebensunterhalt ausreichen. Ihr Cousin müsste in etwa 1200 € netto zum Leben zu Verfügung haben dafür.
Ja, sonst braucht er grundsätzlich nichts, bis auf den Antrag.
Mit freundlichem Gruß
Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
ich bin hier neu also ich hatte ein Guthaben denke ihre Vergütung wurde dort abgebucht !?!
Mit freundlichen Grüssen
Duygu Yalcin
Ja, hat alles super funktioniert soweit :-)
Dann wünsche ich Ihnen noch alles Gute.
MfG
RA Newerla