Umweltprämie
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ist die Umweltprämie bei einem betrieblichem Fahrzeugkauf anzurechnen unter Verwendung eines Fahrtenbuches . d.h wie ist der Ansatz bei den Anschaffungskosten.
Normalerweise sind alle Aufwendungen und Rabatte - die im Zusammenhang mit der Anschaffung für ein bestimmtes Anlagegut stehen - anzusetzen.
Da es die Umweltprämie ja nur bei Kauf eines neuen Kfz oder eines Jahreswagen gibt, würde dies ja auch direkt zuordenbar sein.
Gibt es hier schon Statements vom Finanzamt.
Danke
Gruss
Felix Thoma
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Die steuerliche Behandlung von Prämien jedweder Art sind schon vor geraumer Zeit durch die Finanzverwaltung geklärt worden. Im Übrigen auch von der Rechtsauslegung des Steuergsetzes und des Handelsrechts unproblematich. Die Anschaffungskosten werden dann gemindert, wenn die Prämie in einem direkten Zusammenhang mit dem Erwerb eines neuen Autos gewährt wird. Ich habe Ihnen zur weiteren Info den folgenden Link eingefügt.
Fazit: Ihre Vermutung kann ich somit bestätigen.
http://www.iww.de/asr/archiv/minderung-der-anschaffungskosten-oder-ertrag-so-erfassen-sie-praemien-und-boni-der-hersteller-oder-importeure-richtig-f39532
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk Steuerberater/Certified Tax Advisor KANZLEI DR. SCHENK Zertifizierte Steuerkanzlei www.kanzlei-schenk.eu
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